Unternehmen und andere Körperschaftsteuerpflichtige haben noch zwei Monate Zeit, um ihre Jahresabschlüsse vorzubereiten und ihre Körperschaftsteuererklärungen für 2023 einzureichen. Die Frist für die Erstellung und öffentliche Bekanntgabe der Jahresabschlüsse für das Vorjahr endet am 30. Juni 2024, während die Frist für die Einreichung der Jahresabschlüsse zu statistischen Zwecken kürzer ist und mit der Körperschaftsteuererklärung übereinstimmt, spätestens am 30. April 2024. Diese Fristen gelten für Unternehmer, deren Steuerjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, während Unternehmer, deren Steuerjahr vom Kalenderjahr abweicht, verpflichtet sind, innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Steuerjahr Jahresabschlüsse zu erstellen und zu veröffentlichen und die Körperschaftsteuer innerhalb von vier Monaten nach dem letzten Steuerjahr zu melden. Für statistische Zwecke müssen jedoch alle Daten bis Ende April an die Finanzagentur übermittelt werden.
Unterschiede zwischen großen und kleinen Unternehmen
Erstmals werden Jahresabschlüsse in Euro erstellt. Dies impliziert die Verpflichtung, vergleichende Daten für 2022 in derselben Währung vorzulegen. Der Unterschied zu den Berichten für 2022 besteht darin, dass die Daten in Dezimalzahlen in Euro und Cent dargestellt werden, während sie in den Vorjahren auf ganze Zahlen und in Kuna gerundet wurden. Die Art der Jahresabschlüsse, die ein Unternehmer erstellen muss, hängt von seiner Größe ab, und der Umfang und die Art der Datenpräsentation sind durch die Verordnung über die Struktur und den Inhalt der Jahresabschlüsse geregelt.
Die Jahresabschlüsse werden auf der Grundlage von Daten erstellt, die der Unternehmer in seinen Geschäftsbüchern und -unterlagen führt. Diese Daten sind auch relevant für die Körperschaftsteuererklärung, die auf dem Formular PD erstellt wird. Große und mittelgroße Unternehmer sind verpflichtet, das Formular PD elektronisch über das eTax-System an die Steuerverwaltung einzureichen, während kleine und mikroskopische Unternehmer und andere Körperschaftsteuerpflichtige (z. B. Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, Genossenschaften usw.) das Formular PD in Papierform einreichen können. In der Praxis reichen jedoch die meisten Steuerpflichtigen das Formular PD elektronisch ein. Die Körperschaftsteuererklärung wird ebenfalls erstmals in Euro erstellt.
Ständige und vorübergehende Grundlagen
Die Grundlage für die Zahlung der Körperschaftsteuer ist die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben, die im Kalenderzeitraum, für den die Erklärung erstellt wird, angefallen sind, angepasst um bestimmte Ausgaben, die die Steuerbasis erhöhen oder weiter reduzieren, und um bestimmte Einnahmen, die sie reduzieren. Diese Unterschiede zwischen dem bilanziellen Gewinn und der Grundlage, auf der die Körperschaftsteuer gezahlt wird, können ständig oder vorübergehend sein. Vorübergehende Unterschiede entstehen, wenn die Steuerbasis in einem Steuerzeitraum nach oben oder unten angepasst wird, und in einem anderen Steuerzeitraum werden die Auswirkungen der vorherigen Anpassung unter den vorgeschriebenen Bedingungen umgekehrt.
