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Fonds sichert 15 Millionen Euro zur Mitfinanzierung von Elektrofahrzeugen

Der Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz hat einen öffentlichen Aufruf in Höhe von 15 Millionen Euro zur Mitfinanzierung des Kaufs von energieeffizienten Fahrzeugen für Bürger angekündigt, wobei die Anträge ab dem 22. April eingereicht werden können.

Energieeffiziente Fahrzeuge, die für die Mitfinanzierung durch den Fonds in Frage kommen, umfassen Fahrzeuge der Kategorien L1, L2, L3, L4, L5, L6, L7, die mit Strom betrieben werden, einschließlich Mopeds und Motorrädern, sowie Fahrzeuge der Kategorie M1, die mit Strom, Plug-in-Hybrid oder Wasserstoff betrieben werden, was sich auf Personenkraftwagen bezieht, die maximal acht Sitze zusätzlich zum Fahrersitz haben.

– Für die Zwecke dieses Aufrufs wird ein Fahrzeug definiert als ein neues Kraftfahrzeug, das für den Straßenverkehr in der Republik Kroatien homologiert ist und nach dem Kauf zum ersten Mal in Kroatien registriert wird – so der Fonds, der darauf hinweist, dass der Gegenstand des Aufrufs nicht die Mitfinanzierung des Kaufs von Elektrofahrrädern, einschließlich Fahrrädern mit Hilfsmotoren, umfasst.

Die erwarteten Auswirkungen der Umsetzung des Aufrufs sind Energieeinsparungen und eine Reduzierung der Kohlenstoffdioxidemissionen, mit der Erwartung, 2.000 neue energieeffiziente Fahrzeuge zu registrieren.

– Berechtigte Nutzer der Mittel können volljährige Personen mit Wohnsitz in Kroatien sein. Der insgesamt verfügbare Betrag der Mittel des Fonds für diesen Aufruf beträgt 15 Millionen Euro – so der öffentliche Aufruf, der auf der Website des Fonds veröffentlicht wurde.

Subventionen pro Fahrzeug von 2.500 bis 9.000 Euro

Eine Einzelperson kann Mittel für den Kauf von maximal einem Fahrzeug erhalten, der maximale Preis des Fahrzeugs kann 50.000 Euro einschließlich Mehrwertsteuer betragen, und der maximale Beteiligungsprozentsatz beträgt 40 Prozent. Der maximale Preisrahmen gilt jedoch nicht für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.

Der maximale Betrag der Mittel des Fonds für Elektrofahrzeuge in den Kategorien L1 bis L7 beträgt 2.500 Euro, und 9.000 Euro für Fahrzeuge der Kategorie M1, die mit Strom betrieben werden. Für den Kauf von Fahrzeugen aus letzterer Kategorie, die mit Wasserstoff betrieben werden, kann ebenfalls ein Höchstbetrag von 9.000 Euro erhalten werden, während für den Kauf von Plug-in-Hybridfahrzeugen eine Subvention von 5.000 Euro gewährt werden kann.

Der Antrag muss einen Wohnsitznachweis des Antragstellers, ein Angebot für den Kauf des Fahrzeugs, das von der Verkaufsstelle ausgestellt wurde, eine Rechnung für die Anzahlung und einen Nachweis über den Eingang der Zahlung der obligatorischen Mindestanzahlung auf das Konto der Verkaufsstelle enthalten, d.h. einen Nachweis von der Verkaufsstelle über den Eingang der Mittel in Form eines Kontoauszugs oder einer fiskalisierten Rechnung, die die Zahlung der Mittel zeigt.

– Die einzige berechtigte und gerechtfertigte Ausgabe im Rahmen des Aufrufs sind die Kosten für den Kauf des Fahrzeugs, die aus einem Kauf zur Eigentumserwerb oder Finanzleasing entstehen können, frühestens ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Aufrufs (5. April, Anmerkung). Der Zeitpunkt des Entstehens der Ausgabe wird durch das Datum der Ausstellung der Rechnung für den Kauf des Fahrzeugs bestimmt – so der Fonds.

Die Einreichung der Anträge für den Aufruf beginnt am 22. April 2024 um 9 Uhr und der Aufruf wird bis zum Ende des Kalenderjahres oder bis zur Erschöpfung der Mittel dauern. Informationen über den Betrag der genutzten Mittel werden öffentlich auf der Website des Fonds verfügbar sein und in Echtzeit aktualisiert.

Liste der energieeffizienten Fahrzeuge und Verkaufsstellen

Der Fonds hat auf seiner Website, basierend auf einem zuvor durchgeführten öffentlichen Aufruf, eine Liste von energieeffizienten Fahrzeugen, d.h. Modellen, die die Bedingungen des Aufrufs erfüllen, und Verkaufsstellen veröffentlicht, die für die Umsetzung des Aufrufs zur Verfügung stehen.

– Der Antragsteller reicht den Antrag auf den Aufruf ausschließlich über die Verkaufsstelle gemäß der Liste der Verkaufsstellen aus der Liste der energieeffizienten Fahrzeuge ein – betonten sie.

Unter anderem weist der Fonds darauf hin, dass der Nutzer der nicht rückzahlbaren Mittel verpflichtet ist, das mitfinanzierte Fahrzeug für zwei Jahre ab dem Datum der ersten Registrierung im Eigentum/Nutzung zu behalten.

Alle verfügbaren Fahrzeuge können unter dem Link. eingesehen werden.

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