Die Staatliche Wahlkommission (DIP) hat am Mittwoch erneut betont, dass Wähler ohne gültigen Ausweis und diejenigen, die neue Ausweise nicht abgeholt haben, mit dem sogenannten blauen Zertifikat wählen können, das von der zuständigen Verwaltungsbehörde im Landkreis oder der Stadt Zagreb ausgestellt wird.
Mit diesem Zertifikat können Wähler ohne gültigen Ausweis ihr Wahlrecht am Wahllokal nachweisen, betonte DIP und erinnerte daran, dass nur Wähler mit gültigen Ausweisen in den Auszügen aus dem Wählerverzeichnis registriert sind.
Dank des sogenannten blauen Zertifikats konnten 1.600 Wähler mit abgelaufenen Ausweisen ihr Wahlrecht ausüben, sagte Damir Kontrec, der Vizepräsident von DIP, während einer Mittagsübertragung für den kroatischen Rundfunk.
DIP stellte auch fest, dass es Anfragen von mehreren Wählern erhalten hat, die nicht in den Auszügen aus dem Wählerverzeichnis registriert sind, aber gültige Ausweise haben,’angeblich eine größere Anzahl von Wählern, die nach dem Aufruf des Innenministeriums neue Ausweise nicht abgeholt haben‘.
– Diese Wähler müssen, um ihr Wahlrecht auszuüben, ein Wahlzertifikat, das sogenannte blaue Zertifikat, erhalten – betont DIP, das auf seiner Website eine Liste der zuständigen Verwaltungsbehörden in den Landkreisen und der Stadt Zagreb zur Ausstellung dieser Zertifikate veröffentlicht hat.
Die Identität beider Wählergruppen wird von der Wahlkommission durch Überprüfung eines öffentlichen Dokuments mit Foto (Personalausweis, Reisepass) verifiziert.
In diesem Zusammenhang hat DIP eine Stellungnahme des Innenministeriums sowie der Justiz- und Verwaltungsbehörde angefordert.
