Die Steuer auf Ferienhäuser ist eine Form der Grundsteuer, die durch das Gesetz über lokale Steuern geregelt ist, und die Einnahmen fließen in die Gemeinde oder Stadt, in der sich das Haus oder die Wohnung befindet, die der Eigentümer nur vorübergehend nutzt. Es handelt sich um eine optionale Steuerform: Lokale Einheiten können sie einführen, sind jedoch nicht verpflichtet. Wenn das Vertretungsorgan der Stadt oder Gemeinde beschließt, Häuser und Wohnungen zu besteuern, die nur gelegentlich genutzt werden, muss es die vorgeschriebenen Grenzen der Mindest- und Höchststeuersätze einhalten.
Die Steuer auf Ferienhäuser darf nicht weniger als 0,60 € oder mehr als 5 € pro Quadratmeter Nutzfläche des Hauses oder der Wohnung betragen. Dies ist ein jährlicher Betrag, der in einer Rate zu zahlen ist. Die Nutzfläche umfasst nicht Teile der Immobilie, die nicht zum Wohnen geeignet sind, wie separate Gebäude zur Lagerung von Werkzeugen, zur Unterbringung von Tieren und ähnlichem.
Neuigkeiten
Ende 2023 wurde das Gesetz über lokale Steuern geändert, und Artikel 25 besagt ausdrücklich, dass die Zahlung der Einkommensteuer auf die Vermietung von Wohnungen, Zimmern und Betten an Reisende und Touristen keinen Einfluss auf die Bestimmung des Status eines Ferienhauses hat. Dies hat die zuvor gegebene Meinung des Zentralamtes für Steuerverwaltung legalisiert, wonach die Zahlung der Einkommensteuer auf Mieteinnahmen aus einem Ferienhaus nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer auf Ferienhäuser negiert. Dies sind keine Ersatzsteuerformen; die Zahlung einer Steuer schließt nicht die Verpflichtung zur Zahlung einer anderen Steuerart aus.
In Antwort auf die Fragen der Steuerzahler hat die Steuerverwaltung in diesem Jahr mehrmals auf diese Tatsache hingewiesen, nachdem das Gesetz über lokale Steuern geändert wurde: Die Zahlung der Einkommensteuer aus touristischen Vermietungen schließt nicht die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer auf Ferienhäuser aus. Die Meinungen des Zentralamtes für Steuerverwaltung wurden auf der Website der Steuerverwaltung veröffentlicht und sind öffentlich zugänglich.
Feststellung der Fakten
Wenn der Eigentümer eines Ferienhauses in einem Verfahren vor der Steuerverwaltung nachweist, dass das Haus oder die Wohnung ganzjährig ausschließlich für touristische Vermietungen genutzt wird, kann er von der Verpflichtung zur Zahlung der Steuer auf Ferienhäuser befreit werden. Die Steuerbehörde kann leicht kontrollieren, ob das Haus oder die Wohnung das ganze Jahr über für touristische Aktivitäten genutzt wird, entweder über das eVisitor-System oder anhand von Daten, die von Vermittlern im In- und Ausland, basierend auf Daten über den Strom- und Wasserverbrauch in der Immobilie usw. erhalten wurden.
