Die Städtischen Gaswerke Zagreb-Versorgung haben beim Verwaltungsgericht in Zagreb Klage gegen die Entscheidung der Kroatischen Energie-Regulierungsbehörde (HERA) vom 29. Mai 2024 eingereicht, die die Festlegung des Lieferanten im Rahmen der öffentlichen Dienstleistungspflicht für das Verteilungsgebiet der Städtischen Gaswerke Zagreb für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2027 betrifft. Der Verwaltungsstreit wurde eingeleitet, da es keine Möglichkeit zur Berufung gegen die Entscheidung von HERA vom 29. Mai gibt.
In ihrer Klage betont die GPZO eine Reihe von Argumenten, die darauf hinweisen, dass die Ausschreibung rechtswidrig durchgeführt wurde und aufgehoben werden sollte, von denen wir hier nur einige hervorheben.
Zunächst argumentiert die GPZO, dass das Gasmarktgesetz vorschreibt, dass das Kriterium für die Auswahl die technische und berufliche Fähigkeit der Bieter zur Durchführung der Lieferung im Rahmen der öffentlichen Dienstleistungspflicht ist, während HERA in der Ausschreibung nicht festlegte, dass die Energieunternehmen, die ein Angebot für den öffentlichen Dienstleister abgeben, den Nachweis erbringen müssen, dass sie einen entsprechenden Rechtsgeschäft für die Gasversorgung mit einem anderen Marktteilnehmer abgeschlossen haben.
Bezüglich der finanziellen Kapazität verlangte HERA lediglich unverbindliche Absichtserklärungen von Geschäftsbanken oder Gründern als Nachweis, was an sich keine rechtliche Bedeutung hat, d.h. nicht als relevantes Beweismittel angesehen werden kann, dass der Bieter tatsächlich finanziell in der Lage ist.
