Die Regierung hat dem Parlament den Vorschlag des Gesetzes über das zentrale Bevölkerungsregister in erster Lesung vorgelegt, das nach der Annahme die Notwendigkeit der Durchführung des Bevölkerung Census beseitigen wird, und das Register wird Daten aus allen bestehenden Aufzeichnungen mit vollständiger Anwendung ab Juni 2026 verbinden.
– Das neue Gesetz, ein neues Werkzeug für bessere Einblicke, damit wir gezielt und präzise die Bürger unterstützen können, die in verschiedenen Krisen Hilfe benötigen – sagte Premierminister Andrej Plenković in seinen einleitenden Bemerkungen.
Das Gesetz wird das zentrale Bevölkerungsregister einrichten, ein elektronisch verwaltetes offizielles Register, das Daten aus separaten Aufzeichnungen und Registern – aus staatlichen Registern, Registern, Informationssystemen und anderen zuständigen Behörden – verbinden wird, und es wird vom Ministerium für Finanzen, Steuerverwaltung verwaltet.
– Das Register wird Daten über kroatische Staatsbürger, die in Kroatien wohnen, über Ausländer, die in Kroatien wohnen oder sich aufhalten, sowie Daten über kroatische Staatsbürger, die außerhalb Kroatiens wohnen, enthalten, sodass zum ersten Mal ein Register unserer Bürger im Ausland eingerichtet wird – erklärte Finanzminister Marko Primorac.
Es wird Daten über die Anzahl und räumliche Verteilung der Bevölkerung nach sozialen, wirtschaftlichen, bildungsbezogenen, migrations-, wohnungs- und anderen Merkmalen, Daten über Verwandtschaft und Daten über Haushalte enthalten, wodurch die Verfügbarkeit von Bevölkerungsdaten und deren Merkmale, Verwandtschaft der registrierten Personen und Haushalte und deren Merkmale an einem Ort ermöglicht wird.
Mit Anwendung ab dem 1. Juni 2026 wird der Bevölkerung Census abgeschafft
Die Daten werden zur Verwirklichung sozialer und anderer Rechte, zur Durchführung statistischer, sozialer, wirtschaftlicher und anderer Forschungen, zur Verarbeitung von Daten, für die eine rechtliche Grundlage besteht, und für die effiziente Durchführung von Verwaltungs-, Steuer- und anderen Verfahren verwendet.
In einem speziellen Teil kann das Register auch Daten enthalten, die auf Grundlage freiwilliger Erklärungen über Lebensgemeinschaften oder informelle Lebenspartnerschaften, über Religion und Muttersprache, über Nationalität erhalten wurden.
Mit seiner Einrichtung wird die Notwendigkeit des Bevölkerung Census entfallen, und die Mittel für die Umsetzung des Gesetzes wurden im Staatshaushalt in Höhe von 12,8 Millionen € ohne Mehrwertsteuer gesichert. Das Register wird schrittweise im Jahr 2025 eingerichtet, sagte Primorac, und die vollständige Anwendung wird ab dem 1. Juni 2026 erwartet.
