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Catch 22: Wie man ein neues Telefon zum Preis eines gebrauchten verkauft

Gebraucht, aber neu. Obwohl es wie der Anfang eines Witzes klingt, hat diese ungewöhnliche oxymoronische Definition es einer Reihe von Online-Shops ermöglicht, Telefone, Laptops und andere technische Waren ohne Mehrwertsteuer zu verkaufen. Und dank der Tatsache, dass sie neue verpackte Produkte als ‚gebraucht‘ kennzeichnen, bieten sie deutlich niedrigere Preise als traditionelle Wettbewerber an. Was ist der ‚Catch 22‘? Wie können solche Händler Preise haben, die zehn bis fünfzehn Prozent niedriger sind, und manchmal sogar mehr, als ihre Wettbewerber? Zum Beispiel kostet ein neues iPhone 15 in einem Online-Shop 1450 €, während es in einem anderen 1214 € kostet. Die Erklärung liegt in Artikel 95, Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes, der ein ‚besonderes Besteuerungsverfahren für die Lieferung gebrauchter Waren, Kunstwerke, Sammlerstücke oder Antiquitäten, die von einem Wiederverkäufer durchgeführt werden, unter Anwendung eines besonderen Besteuerungsverfahrens auf die Preisdifferenz (Marge), die der Wiederverkäufer erzielt hat, erlaubt.‘ Aber wie kann ein neues verpacktes Telefon als gebraucht betrachtet werden? Wir erhielten eine Erklärung von SmartLab Shop, einem Unternehmen, das Telefone auf diese Weise verkauft.

Pfandleihgeschäft-Typ von Geschäft

– Obwohl es sich um neue, verpackte und unbenutzte Geräte handelt, die mit originalen Zubehörteilen und Herstellergarantie geliefert werden, werden solche Geräte laut Gesetz als gebrauchte Waren behandelt. Deshalb können sie nicht als neu beworben werden; stattdessen muss laut den Anweisungen der Staatsinspektion der Satz lauten: ‚Laut Gesetz werden solche Geräte als gebrauchte Waren behandelt, auch wenn es sich um neue, verpackte und unbenutzte Geräte handelt, die mit originalen Zubehörteilen und Herstellergarantie geliefert werden.‘ Das Gesetz definiert die Nutzung von Waren nicht; vielmehr werden sie als gebraucht betrachtet, nachdem eine natürliche Person die Mehrwertsteuer auf dem Endmarkt bezahlt hat. Diese natürlichen Personen verkaufen ihr Eigentum an uns oder jemand anderen auf der Grundlage eines Kaufvertrags, der keine Mehrwertsteuer enthält, und dementsprechend ist die Mehrwertsteuer nicht in der Ausgangsrechnung enthalten. Dies ist ein Pfandleihgeschäft-Typ von Geschäft. Deshalb sind die Preise deutlich niedriger als die vieler Händler – erklärte SmartLab Shop.

Wie erwerben Online-Händler Tablets, Laptops und viele andere technische Waren, die sie in ihren Webshops nach diesem Prinzip verkaufen? Ist es möglich, dass sie tatsächlich eine so große Menge an Waren von einer Reihe von natürlichen Personen kaufen? Oder kauft nur eine natürliche Person eine größere Menge an Waren von einem Unternehmen und verkauft sie dann an den Webshop, und nach einer solchen Transaktion wird das Produkt gebraucht?

Leider wollte SmartLab Shop die Einzelheiten seines Geschäftsmodells nicht offenlegen.

– Wir sind nicht verpflichtet, Erklärungen und Interpretationen für alle anderen Anfragen bereitzustellen, da dies interne Geschäftsprozesse sind, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen – antwortete das Unternehmen.

Obwohl wir auch eine detaillierte Erklärung des Phänomens ’neu gebraucht‘ von der Steuerverwaltung angefordert haben, erhielten wir nur eine allgemeine Antwort zur Margensteuer, jedoch keine, die sich darauf bezieht, ob sie für bestimmte Online-Seiten gilt. Dafür, sagen sie, muss die Überwachung einzelner Unternehmen durchgeführt werden.

Besonderes Besteuerungsverfahren

– Gebrauchte Waren, auf die ein besonderes Besteuerungsverfahren für gebrauchte Waren, Kunstwerke, Sammlerstücke oder Antiquitäten gemäß dem Umsatzsteuergesetz Anwendung findet, werden als materielle bewegliche Güter definiert, die für die weitere Nutzung in dem Zustand geeignet sind, in dem sie sich befinden oder nach der Reparatur, mit Ausnahme von Kunstwerken, Sammlerstücken oder Antiquitäten und Edelmetallen aus den Codes KN 7106, 7108, 7110 und 7112 sowie Edelsteinen aus den Codes KN 7102 und 7103. Bezüglich der Feststellung, ob die betreffenden Telefone gebrauchte Waren sind, wird angemerkt, dass die Steuerverwaltung kontinuierlich Maßnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeit durchführt, die die Überprüfung der Richtigkeit der Anwendung der Steuervorschriften umfassen, und jede eingegangene Anfrage oder Beschwerde als nützliche Information zur Steuerung und Festlegung der Prioritäten der Aufsichtstätigkeiten akzeptiert wird – heißt es in der Antwort der Steuerverwaltung.

Obwohl es etwas unklar bleibt, ob das Umsatzsteuergesetz korrekt in Online-Shops angewendet wird, die neue technische Waren als gebraucht verkaufen, ist dieses Schlupfloch im Gesetz sicherlich vorteilhaft für einzelne Kunden. Dies kann nicht für Unternehmen gesagt werden, da sie in diesem Fall keine Vorsteuerabzüge nutzen können, weshalb die genannten Produkte für sie keine günstigere Alternative darstellen.

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