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EU erwägt die Einrichtung eines zentralen ‚Vermögensregisters‘ für alle Unionsbürger

Die Europäische Union erwägt die Einrichtung eines zentralen ‚Vermögensregisters‚, um die Vermögenswerte der Bürger im gesamten Block zu verfolgen. Zu diesem Zweck hat die EU eine Ausschreibung für eine ‚Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister‘ angekündigt, die Berichten zufolge darauf abzielt, Geldwäsche und Steuerhinterziehung in der Region zu bekämpfen.

Die Machbarkeitsstudie wird Möglichkeiten zur Erfassung und Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Quellen untersuchen, einschließlich Grundbuchämtern, Unternehmensregistern, Treuhand- und Stiftungsregistern sowie zentralen Verwahrstellen für den Besitz von Wertpapieren. Durch die Integration dieser Quellen zielt die EU darauf ab, ein robustes System zur Verfolgung des Vermögensbesitzes in ihren Mitgliedstaaten zu schaffen. Konkret würde das vorgeschlagene Register Vermögenswerte wie Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Kunstwerke, Edelmetalle und Kryptowährungen abdecken.

Die endgültige Liste der Vermögenswerte wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und nachfolgender gesetzgeberischer Entscheidungen festgelegt. Die EU stellte fest, dass die Ergebnisse des Registers voraussichtlich politische Initiativen beeinflussen werden.

Die Datenerfassung und die Verknüpfung von Registern sind wichtige Instrumente nach EU-Recht, um den zuständigen Behörden den Zugang zu finanziellen Informationen zu erleichtern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern. Dieses Projekt wird verschiedene Optionen zur Informationssammlung zur Einrichtung des Vermögensregisters in Betracht ziehen, die später in zukünftige politische Initiativen einfließen könnten – betonte die Union.

Datenschutzbedenken

Wenn der Plan der Union verwirklicht wird, könnte dies ernsthafte Datenschutzprobleme aufwerfen. Die EU betonte jedoch, dass das vorgeschlagene Vermögensregister keine neuen Datenschutzbedenken aufwerfen würde. Stattdessen würde es den zuständigen Behörden in allen Mitgliedstaaten Zugang zu bestehenden Daten gewähren. Trotz möglicher Datenschutzprobleme werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und der legislativen Prozesse die Einzelheiten der Umsetzung bestimmen. Es ist erwähnenswert, dass dies nicht das erste Mal ist, dass der Block in die Überwachung der Interaktionen der Bürger mit verschiedenen Vermögenswerten involviert ist. Beispielsweise kündigte die Europäische Kommission 2021 an, dass sie von Kryptowährungsbörsen verlangen würde, Details über Personen zu sammeln, die Kryptowährungen senden und empfangen, und diese Börsen mit den bereits für andere Finanzinstitute geltenden ‚Know Your Customer‘ (KYC)-Regeln in Einklang bringen würde.

Es ist erwähnenswert, dass die EU, Kanada und die Vereinigten Staaten als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine eine transatlantische Taskforce zur Durchsetzung finanzieller Sanktionen gebildet haben. Im Rahmen dieser Bemühungen schlug die EU ein gegenseitig verknüpftes Vermögensregister vor, das allen Mitgliedstaaten dienen würde.

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