– Die Begrenzung kurzfristiger Vermietungen wird dazu beitragen, die Erschwinglichkeit von Wohnraum zu erhöhen – kommentierte Lana Mihaljinac Knežević, Eigentümerin der Immobilienagentur Zagreb West, den neuesten Vorschlag des Gesetzes über das Management und die Instandhaltung von Gebäuden, das heute angekündigt wurde, wonach die Zustimmung von 80 Prozent der Miteigentümer des Gebäudes erforderlich sein wird, um eine Wohnung für kurzfristige Zwecke zu vermieten.
Laut ihr hat der signifikante Boom bei kurzfristigen Vermietungen dazu geführt, dass das Angebot an Wohnungen für langfristige Vermietungen gesunken ist, was zu einem Mangel an langfristigen Mietwohnungen und letztendlich zu einer Verringerung ihrer Erschwinglichkeit geführt hat.
– Interventionen auf dem Markt für kurzfristige Vermietungen, der vollständig liberalisiert wurde, waren notwendig, um das exponentielle Wachstum des Angebots solcher Wohnungen zu stoppen, da dies erheblich die Verringerung des Angebots an Wohnungen für langfristige Vermietungen beeinflusste – sagte Mihaljinac.
Zusätzlich zur erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 80 Prozent müssen Eigentümer von Wohnungen, die ihre Wohnungen für kurzfristige Zwecke vermieten möchten, auch die Zustimmung der unmittelbaren Nachbarn einholen. Nämlich, eine zusätzliche Bedingung, die im Gesetz festgelegt ist, ist, dass die Zustimmung auch von den Eigentümern der Wohnungen gegeben werden muss, deren Wände, Böden oder Decken an die Wohnung grenzen, die für eine solche Vermietung vorgesehen ist. Das Gesetz sieht ferner vor, dass auch für die Vermietung von Wohnungen an Arbeiter eine Zustimmung von 80 Prozent erforderlich ist und dass nicht mehr als vier erwachsene Personen, die keine Verwandten bis zum dritten Grad sind, in ihnen untergebracht werden können.
Eine öffentliche Debatte hat bereits begonnen, ob solche Einschränkungen der Eigentumsrechte mit der Verfassung in Einklang stehen, und judging by the explanation accompanying the proposal of the Law, it seems that this was considered during its preparation. Die Erklärung des Gesetzes besagt, dass ‚die Verpflichtung, die Zustimmung anderer Miteigentümer einzuholen, eine Art Einschränkung der Eigentumsrechte darstellt, die im Rechtsordnung der Republik Kroatien bisher nicht existiert hat.‘
– Es wurde festgestellt, dass durch die kurzfristige Vermietung von Wohnungen sowie durch die Nutzung von Wohnungen zur Unterbringung einer großen Anzahl von Arbeitern ein Konflikt zweier Rechte entstanden ist: das Recht des Eigentümers, seine Wohnung auf eine Weise zu nutzen, die ihm zusagt, und die Rechte anderer Miteigentümer des Wohngebäudes, ihr Eigentum ohne Störungen durch Nachbarn zu genießen, was oft durch kurzfristige Vermietungen und die Vermietung von Wohnungen, in denen eine große Anzahl von Arbeitern untergebracht ist, verursacht wird. Artikel 48 der Verfassung der Republik Kroatien besagt, dass das Recht auf Eigentum garantiert ist. Aber derselbe Artikel besagt auch, dass Eigentum verpflichtet und dass Inhaber von Eigentumsrechten und deren Nutzer verpflichtet sind, zum Gemeinwohl beizutragen. Die Verpflichtung, die Zustimmung anderer Miteigentümer einzuholen, stellt eine Art Einschränkung der Eigentumsrechte dar, die im Rechtsordnung der Republik Kroatien bisher nicht existiert hat. Eine solche Einmischung in die Eigentumsrechte wird aus den Bestimmungen des Gesetzes hervorgehen, sodass die Bedingung erfüllt ist, dass die Einmischung auf einer positiven Regelung basiert, die für alle gleich ist – so die Erklärung des neuen Gesetzes, das voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten wird.
