In den Sommermonaten sind Aufführungen von ausländischen Künstlern und Darstellern auf Bühnen in Kroatien häufiger als in anderen Jahreszeiten. Die Planung und der Abschluss von Verträgen für Aufführungen ausländischer Künstler zielen nicht nur darauf ab, das touristische Angebot zu verbessern – sie fördern die kulturelle Vielfalt, tragen zur Lebensqualität der lokalen Bevölkerung bei und ermöglichen es Organisatoren und Teilnehmern, Einkommen zu erzielen.
Die Organisatoren von Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern und Darstellern müssen bereits bei der Planung der Aufführung und dem Abschluss von Verträgen die steuerlichen Auswirkungen der Zahlungen, die sie an den ausländischen Künstler für seine Aufführung in Kroatien leisten werden, berücksichtigen. Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen, die Kroatien mit 68 Ländern anwendet, wird das Besteuerungsrecht fast ohne Ausnahme dem Land zugewiesen, in dem der Künstler ansässig ist. Die allgemeinen Regeln aus bilateralen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sind ähnlich, aber es ist dennoch wichtig, die Bestimmungen des spezifischen Abkommens zu berücksichtigen, das Kroatien mit dem Land des steuerlichen Wohnsitzes des Künstlers anwendet.
Reduzierung der Ausgaben
Wenn ein Aufführungsvertrag mit einem Künstler abgeschlossen wird und Kroatien gemäß dem bilateralen Abkommen das Recht hat, die Vergütung für die Aufführung zu besteuern, ist der Künstler verpflichtet, eine Steueridentifikationsnummer (OIB) für Nichtansässige in Kroatien zu beantragen, und der Zahler zieht die Einkommenssteuer ab, die gemäß der kroatischen Steuergesetzgebung bei der Zahlung der Vergütung berechnet wird. Da der Künstler keinen Wohnsitz und keine registrierte Adresse in Kroatien hat, gilt der niedrigere Einkommenssteuersatz, der vom örtlichen Finanzamt gemäß dem Sitz des Zahlers festgelegt wird.
Bei der Berechnung der Steuer wird die Steuerbasis für den ausländischen Künstler um dreißig Prozent der Pauschalausgaben reduziert, vorausgesetzt, es handelt sich um künstlerische, unterhaltende, literarische und visuelle Tätigkeiten sowie um Tätigkeiten im Zusammenhang mit Druck, Radio, Fernsehen und Unterhaltungsveranstaltungen. Wenn auch Beiträge in Kroatien gezahlt werden müssen, reduziert der Beitrag zur Rentenversicherung ebenfalls die Steuerbasis.
Nachweis der Beitragszahlung
Einkünfte aus anderen Quellen in Kroatien unterliegen den Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, es sei denn, der Künstler legt dem Zahler nach, dass er in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Land, mit dem Kroatien ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen anwendet, versichert ist. Wenn der Zahler einen Nachweis über die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem eines dieser Länder hat, werden in Kroatien keine Beiträge gezahlt. Wenn kein gültiger Nachweis vorliegt oder der Künstler aus einem Drittland stammt, muss in Kroatien ein Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 10 Prozent und ein Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 7,5 Prozent gezahlt werden.
