Handwerker, Landwirte, Freiberufler und andere Selbstständige werden in zwei Gruppen unterteilt, basierend auf der Methode zur Bestimmung der Beitragspflicht zur sozialen Sicherheit – diejenigen, für die es die einzige oder Hauptbeschäftigung ist, die im Register der Renten- und Krankenversicherungsbeitragszahler aufgrund der Ausübung der Selbstständigkeit registriert sind, und Personen, die Selbstständigkeit in Handwerk, Freiberuflichkeit oder Landwirtschaft neben einer Anstellung oder Rente ausüben, sofern dies durch besondere Vorschriften erlaubt ist, für die diese Tätigkeit als sekundäre Tätigkeit für Beitragszwecke betrachtet wird.
Versichert als Selbstständiger
Die Arten und Sätze der obligatorischen Beiträge, die Handwerker, Freiberufler und Landwirte für ihre Pflichtversicherung zahlen, sind für alle Personen, die im Register der Beitragszahler auf dieser Grundlage registriert sind, gleich. Sie zahlen einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 20 Prozent und einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 16,5 Prozent. Die monatlichen Grundlagen für die Zahlung der obligatorischen Beiträge variieren und hängen von der Grundlage ab, auf der der Status des Beitragszahlers erworben wurde. Sie können keine von der Beitragspflicht für angestellte Arbeitnehmer vorgeschriebenen Ausnahmen in Anspruch nehmen.
Die monatlichen Grundlagen für jedes Jahr werden durch einen Erlass des Finanzministers festgelegt und als Vielfaches des vorgeschriebenen Faktors und des durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalts, das in den ersten acht Monaten des Vorjahres erzielt wurde, berechnet. Nach dieser Regel werden alle monatlichen Grundlagen für 2024 auf der Grundlage des durchschnittlichen Gehalts im Jahr 2023 festgelegt, das 1.560 Euro betrug. Für Pauschalhandwerker wird ein Faktor von 0,4 angewendet, für Handwerker, die das Einkommen auf der Grundlage des Einnahmen- und Ausgabenbuchs bestimmen, ein Faktor von 0,65, für gewinnsteuerpflichtige Handwerker und Freiberufler ein Faktor von 1,1. Dies sind die minimalen monatlichen Grundlagen.
Neuigkeiten
Jeder Selbstständige kann wählen, Beiträge auf einer höheren Grundlage zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2024 wurde die Möglichkeit, einen Faktor zur Bestimmung einer höheren Grundlage zu wählen, von sechs auf dreizehn monatliche Grundlagen erweitert, die der Beitragszahler wählen kann. Jetzt können Selbstständige eine Grundlage wählen, die höher ist als die für sie vorgeschriebene, die durch das Produkt des durchschnittlichen Gehalts und der Faktoren 0,5, 0,75, 1,0, 1,5, 2,0, 2,5, 3,0, 3,5, 4,0, 4,5, 5,0, 5,5 oder 6,0 bestimmt wird. Diese Neuerung wurde eingeführt, um selbstständige Beitragszahler zu ermutigen, eine höhere Grundlage zu wählen, was zu höheren Beiträgen in das Renten- und Gesundheitssystem führen würde.
