Die Kroatische Handelskammer (HGK) unterstützt grundsätzlich Änderungen des Ausländergesetzes, insbesondere die Bestimmungen, die darauf abzielen, die Verfahren zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen zu vereinfachen und ausländische Arbeitnehmer zu integrieren, berichteten sie am Donnerstag von der HGK.
– Das neue Ausländergesetz wird einige Änderungen mit sich bringen, wie die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung für drei Jahre, die wir als positiv erachten, und es wird eine 60-tägige Arbeitslosigkeitsfrist eingeführt, die definitiv die Organisation des Lebens der Arbeitnehmer und deren Verbleib in Kroatien erleichtern wird – betonen sie von der HGK.
Sie glauben auch, dass die Änderungen die Belastung der Verwaltung des Innenministeriums verringern werden, und sie hoffen auf eine signifikante Reduzierung der Wartezeiten für die Erteilung von Genehmigungen, was die rechtzeitige Befriedigung des Arbeitsbedarfs der Arbeitgeber erheblich erleichtern würde.
Die Änderungen des Gesetzes führen auch bestimmte Lösungen ein, die Herausforderungen für die Wirtschaft darstellen werden und bei denen unklar ist, wie sie funktionieren werden, sagt die HGK.
– Die Einführung einer Kaution wird am häufigsten erwähnt, die einen weiteren zusätzlichen administrativen Schritt auferlegt, der den Prozess der Erlangung einer Arbeitsgenehmigung komplizieren und verlängern wird, und gleichzeitig ist unklar, wie und wann der Arbeitgeber von dieser Kaution befreit wird – erklären sie von der Kammer.
