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Frist für die Reinvestition fälliger Staatsanleihen bis zum 15. November 2024

In Reaktion auf zahlreiche Anfragen von Bürgern bezüglich der Möglichkeit, den investierten Betrag in Staatsanleihen, die im November letzten Jahres ausgegeben wurden, reinvestieren zu können, wird betont, dass es wichtig ist, die Reinvestition während der Zeichnungsfrist der neuen Ausgabe von Staatsanleihen durchzuführen, das heißt, spätestens bis zum 15. November 2024, um 11 Uhr, wie vom Finanzministerium angekündigt.

Durch die Auswahl der Option ‚Reinvestition‘ auf der E-RIZNICA-Plattform oder bei der Zeichnung in den FINA-Filialen ist es möglich, die neue Ausgabe mit verfügbaren Mitteln, die am 21. November 2024 fällig werden, basierend auf der Ausgabe vom November letzten Jahres, zu begleichen.

Im Falle einer Zeichnung für einen kleineren oder den gleichen Betrag wird die Differenz zum rabattierten Zeichnungsbetrag der neuen Ausgabe am 21. November 2024 auf ihr Transaktionskonto, das im Zentralen Clearingdepot (SKDD) angegeben ist, überwiesen. Im Falle einer Zeichnung für eine neue Ausgabe für einen größeren Betrag als den Betrag, den sie bei Fälligkeit haben, ist der Anleger verpflichtet, die erforderliche Differenz gemäß der erhaltenen Zahlungsanweisung innerhalb der vorgeschriebenen Zahlungsfrist zu zahlen.

Somit wird die Reinvestition des verfügbaren Betrags automatisch durchgeführt, das heißt, ohne dass Zahlungstransaktionen durchgeführt werden müssen, aber die Möglichkeit der Reinvestition muss während der Zeichnungsfrist der neuen Ausgabe, das heißt bis zum 15. November 2024, um 11 Uhr, genutzt werden. Das bedeutet, dass Bürger, die Geld in Staatsanleihen reinvestieren möchten, dies nicht tun, indem sie auf die Zahlung auf ihr Transaktionskonto in der Bank warten und erneut einzahlen, da die Auswahl der Option ‚Reinvestition‘ dies automatisch am 21. November 2024 durchführen wird.

Bis heute haben sich fast 15.000 Bürger an der neuen Ausgabe von Staatsanleihen beteiligt, deren Wert leicht über 500 Millionen Euro liegt.

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