In Reaktion auf zahlreiche Anfragen von Bürgern bezüglich der Möglichkeit, den investierten Betrag in Staatsanleihen, die im November letzten Jahres ausgegeben wurden, reinvestieren zu können, wird betont, dass es wichtig ist, die Reinvestition während der Zeichnungsfrist der neuen Ausgabe von Staatsanleihen durchzuführen, das heißt, spätestens bis zum 15. November 2024, um 11 Uhr, wie vom Finanzministerium angekündigt.
Durch die Auswahl der Option ‚Reinvestition‘ auf der E-RIZNICA-Plattform oder bei der Zeichnung in den FINA-Filialen ist es möglich, die neue Ausgabe mit verfügbaren Mitteln, die am 21. November 2024 fällig werden, basierend auf der Ausgabe vom November letzten Jahres, zu begleichen.
Im Falle einer Zeichnung für einen kleineren oder den gleichen Betrag wird die Differenz zum rabattierten Zeichnungsbetrag der neuen Ausgabe am 21. November 2024 auf ihr Transaktionskonto, das im Zentralen Clearingdepot (SKDD) angegeben ist, überwiesen. Im Falle einer Zeichnung für eine neue Ausgabe für einen größeren Betrag als den Betrag, den sie bei Fälligkeit haben, ist der Anleger verpflichtet, die erforderliche Differenz gemäß der erhaltenen Zahlungsanweisung innerhalb der vorgeschriebenen Zahlungsfrist zu zahlen.
