Aufgrund des Projekts „Digitale Transformation der Steuerverwaltung„, das vom Finanzministerium durchgeführt wird, d.h. der genannten Verwaltung, werden von Freitag, dem 6. Dezember 2024, ab 15 Uhr bis Montag, dem 9. Dezember 2024, bis 7:30 Uhr zahlreiche elektronische Dienstleistungen und Services der Steuerverwaltung für Bürger und Unternehmer nicht verfügbar sein.
Wie die Steuerverwaltung mitteilte, werden die Zuweisung der OIB (Personenidentifikationsnummer) und die Abfrage von Daten aus dem OIB-Register, Dienstleistungen im Rahmen des e-Bürger-Systems, die Einreichung des JOPPD-Formulars und anderer Formulare und Anträge, die Ausstellung von Bescheinigungen, die Einreichung von Anträgen auf Ausstellung einer Steuerkarte, die Teilnahme am Wettbewerb ‚Ohne Quittung zählt es nicht‘ und die Registrierung von Geschäftsräumen zur Fiskalisierung nicht verfügbar sein.
Es wird auch nicht möglich sein, die START-Dienste von FINA zu nutzen, ein Kind über das e-Neugeborenen-System zu registrieren, sich für EU-Fond-Wettbewerbe zu bewerben und andere ähnliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand der Systemunverfügbarkeit handelt, betont die Steuerverwaltung, dass Steuerzahler, die während dieses Zeitraums Gehälter und Renten zahlen, das JOPPD-Formular nach Verfügbarkeit des Systems einreichen werden. So eingereichte JOPPD-Formulare werden als innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht betrachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass das System zur Fiskalisierung von Quittungen betriebsbereit sein wird und keine Schwierigkeiten bei der Fiskalisierung der ausgestellten Quittungen erwartet werden.
