Ab Anfang nächsten Jahres wird ‚Fiscalization 2.0‘ in Kraft treten und wichtige Änderungen mit sich bringen, wie die Ausstellung und den Empfang von eRechnungen für Unternehmer im Mehrwertsteuersystem, sowie den Empfang von eRechnungen für Unternehmen, Handwerker und Freiberufler, die nicht im Mehrwertsteuersystem sind. Darüber hinaus wird die Fiskalisierung von Rechnungen auf alle Zahlungsmethoden ausgeweitet, einschließlich Zahlungen über Transaktionskonten und digitale Plattformen, wobei die bedeutendste Änderung der Ersatz von Papierrechnungen durch eRechnungen ist. Eine kostenlose Anwendung der Steuerverwaltung namens MIKROeRAČUN wird für Unternehmen, Handwerker und Freiberufler, die nicht im Mehrwertsteuersystem sind, verfügbar sein.
Diese Änderungen wurden von Finanzminister Marko Primorac auf der achten Steuerkonferenz an der Fakultät für Wirtschaft in Zagreb (EFZG) vorgestellt, die diese Fakultät traditionell in Zusammenarbeit mit Deloitte organisiert.
Dieses Steuerpaket ‚Fiscalization 2.0‘ wird mehrere Gesetze ändern und voraussichtlich bald zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht werden. Das Paket wird die Digitalisierung des Steuersystems, die Steuererhebung und eine erhebliche administrative Entlastung für Steuerzahler ermöglichen, wobei der wichtigste Beitrag dieses Pakets die Fiskalisierung von Rechnungen zwischen Unternehmern, d.h. im B2B-Segment sowie zwischen Unternehmern und dem Staat ist.
Natürlich ist die eRechnung keine Neuheit auf dem heimischen Markt, aber Fiscalization 2.0 wird erwartet, um diese Service zu verbessern, indem eRechnungen als neues Berichtssystem im Bereich der Mehrwertsteuer für alle Zahlungsmethoden, einschließlich digitaler Plattformen, eingeführt werden. Laut Daten aus 2023, die der Finanzminister auf der heutigen Konferenz präsentierte, werden die Einsparungen durch administrative Entlastungen für Unternehmer auf über 120 Millionen Euro geschätzt.
Der Minister kündigte auch die Abschaffung mehrerer Steuerformulare an, wie Berichte über Lebensmittelspenden, Bücher über ausgehende Rechnungen, spezielle Aufzeichnungen über Verkaufswaren an Kunden im Passagierverkehr, Berichte über inländische Lieferungen mit Übertragung der Steuerschuld und spezielle Aufzeichnungen über erhaltene Rechnungen.
