Nach dem Finanzministerium, das seit Jahren Daten über Steuerschuldner veröffentlicht, wird das Ministerium für Arbeit ab 2025 Daten über Geschäftseinheiten – Arbeitgeber, die die arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht einhalten – auf seiner Website veröffentlichen. Es werden Daten über Arbeitgeber veröffentlicht, bei denen die Arbeitsinspektion Verstöße gegen bestimmte Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, des Ausländerrechts, der Vorschriften über das Register der Versicherten und der Vorschriften über den Mindestlohn festgestellt hat. Die rechtliche Grundlage für die öffentliche Bekanntgabe solcher Daten ist das Gesetz zur Bekämpfung von nicht erklärter Arbeit, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten trat im Dezember 2024 die Verordnung über die Veröffentlichung von Daten über Arbeitgeber, die der Inspektion im Bereich der Arbeitsregistrierung unterliegen (Amtsblatt, Nr. 148/24), in Kraft. Die Verordnung regelt den Inhalt der Daten und die Art der Führung von Aufzeichnungen, Fristen für die Veröffentlichung von Daten und die Löschung aus den Aufzeichnungen von Arbeitgebern, die die Arbeitsrechte verletzen.
Das Ministerium für Arbeit wird zwei Aufzeichnungen führen: eine Aufzeichnung über verletzende Arbeitgeber und eine spezielle Aufzeichnung über Arbeitgeber, bei denen eine Inspektion durchgeführt wurde, aber keine Unregelmäßigkeiten bei der Arbeitsregistrierung und den Rechten der Arbeitnehmer festgestellt wurden. Die Registrierung in der Aufzeichnung der verletzenden Arbeitgeber wird für alle Arbeitgeber geführt, bei denen Verstöße festgestellt wurden, während in der Aufzeichnung der Arbeitgeber, bei denen eine Inspektion durchgeführt wurde, aber keine Verstöße festgestellt wurden, Daten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers gespeichert und öffentlich veröffentlicht werden.
Wer kommt auf die Liste
Die Aufzeichnung der verletzenden Arbeitgeber wird Daten über Arbeitgeber veröffentlichen, bei denen der zuständige Arbeitsinspektor einen Arbeitnehmer festgestellt hat, der vor Arbeitsbeginn nicht für die Renten- und Krankenversicherung registriert war, wenn der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer nicht schriftlich abgeschlossen wurde, und wenn der Arbeitgeber keine schriftliche Bestätigung des abgeschlossenen Arbeitsvertrags ausgestellt hat, und wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt, der Staatsbürger eines Drittlandes ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Kroatien ist.
Arbeitgeber werden aufgezeichnet, wenn festgestellt wird, dass sie ihre Ansprüche von Arbeitnehmern durch Abzüge von Löhnen oder Gehaltsersatz ohne vorherige Zustimmung der Arbeitnehmer eingezogen haben und Arbeitgeber, die Löhne, Gehaltsersatz, Abfindungen oder Entschädigungen für nicht genutzten Jahresurlaub nach Fälligkeit nicht gezahlt haben und innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Vollstreckungsdokumente für diese unbezahlten Beträge an den Arbeitnehmer ausgestellt haben. Die Aufzeichnung wird auch Arbeitgeber umfassen, die den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt oder die Lohnerhöhungen, die durch den Tarifvertrag vorgeschrieben sind, nicht gezahlt haben, dessen Anwendung auf Arbeitgeber ausgeweitet wurde, die nicht an dessen Abschluss teilgenommen haben.
