Der Mitgliedsbeitrag an Tourismusverbände ist eine Art von parafiskalischer Abgabe, die als Verpflichtung von Unternehmen geregelt ist, die Einkünfte aus tourismusbezogenen Aktivitäten generieren. Die juristischen und natürlichen Personen, die zur Zahlung verpflichtet sind, werden durch das Gesetz über Mitgliedsbeiträge in Tourismusverbänden definiert, und detaillierte Regeln und Formulare, die einen integralen Bestandteil der obligatorischen Finanzberichterstattung darstellen, werden durch eine spezielle Verordnung vorgeschrieben. Die Steuerverwaltung überwacht die Erfüllung dieser finanziellen Verpflichtung der juristischen und natürlichen Personen.
Zahlungspflichtige des Mitgliedsbeitrags an Tourismusverbände sind juristische und natürliche Personen, die ihren Sitz, Wohnsitz, Zweig, Einrichtung oder Betrieb in dem Gebiet haben, in dem der Tourismusverband organisiert und tätig ist, vorausgesetzt, sie führen Aktivitäten aus und generieren Einkünfte aus der Bereitstellung von Gastgewerbedienstleistungen, anderen Dienstleistungen im Tourismus und tourismusbezogenen Aktivitäten.
Wer zahlen muss
Die Liste dieser Aktivitäten ist im Gesetz ausdrücklich aufgeführt und basiert auf dem Aktivitätscode, den das Unternehmen gemäß der statistischen Klassifikation der Aktivitäten ausführt. Zahlungspflichtige des Mitgliedsbeitrags an Tourismusverbände sind juristische und natürliche Personen, die Unterkunftsdienstleistungen, Zubereitung und Servieren von Speisen und Getränken, Reisebüros, eine große Anzahl von Zweigen aus dem Einzel- und Großhandel, Personenbeförderung mit allen Verkehrsmitteln einschließlich Taxi, Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten, Vermietung von Fahrzeugen, Reparatur von Kraftfahrzeugen, Bereitstellung von Landschaftsgestaltungsdiensten, Wechselstuben, Banken für Einkünfte aus Provisionen und Gebühren, Filmvorführungen, darstellende Künste und die Arbeit von künstlerischen Einrichtungen anbieten.
Je nach der Aktivität, aus der sie Einkünfte generieren, werden die Zahlungspflichtigen des touristischen Mitgliedsbeitrags in fünf Gruppen eingeteilt, und für jede Gruppe wird ein Satz vorgeschrieben, zu dem sie zur Tätigkeit und Arbeit des Tourismusverbands in ihrem Gebiet beitragen, von einem Satz von 0,14212 Prozent für die erste Gruppe bis zu einem Satz von 0,11367 Prozent für die zweite, 0,08527 Prozent für die dritte, 0,02842 Prozent für die vierte und 0,01705 Prozent für die fünfte Gruppe. Diese Sätze gelten für das Gesamteinkommen, das aus den Aktivitäten generiert wird, für die die Verpflichtung zur Zahlung des touristischen Mitgliedsbeitrags vorgeschrieben ist.
Wie es berechnet wird
Wenn ein Handelsunternehmen oder ein anderes Unternehmen Zweigstellen oder Geschäftseinheiten an verschiedenen Standorten hat, an denen Tourismusverbände organisiert sind, erfolgt die Berechnung und Zahlung getrennt für den Standort des Hauptsitzes oder Wohnsitzes des Zahlungspflichtigen und separat für jede Geschäftseinheit, Zweigstelle, Einrichtung oder Betrieb; die Zahlung erfolgt an den Tourismusverband in diesem Gebiet. Die Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die Aktivitäten ohne Geschäftsräume ausführen; sie zahlen den Mitgliedsbeitrag an den Tourismusverband in dessen Gebiet, in dem sie tätig sind. Zu diesem Zweck ist es notwendig, die Buchhaltungsunterlagen anzupassen, um sicherzustellen, dass Daten über Einkünfte aus der Aktivität, für die die Verpflichtung zur Zahlung des touristischen Mitgliedsbeitrags vorgeschrieben ist, für jeden physisch separaten Teil des Unternehmens, der diese Aktivität in einem bestimmten Gebiet ausführt, bereitgestellt werden.
