Der Verwaltungsgerichtshof (VUS) hat Punkt 10 der Entscheidung über agrotechnische Maßnahmen in der Landwirtschaft und Maßnahmen zur Regelung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen im Gebiet der Stadt Vodnjan aufgehoben. Dieses Urteil ist interessant, da man beim Lesen der Erklärung des VUS tatsächlich mit dem Stadtrat von Vodnjan (Entscheidung vom 21. Juni 2022) übereinstimmt, während man auf den Grund wartet, warum die Entscheidung aufgehoben wurde.
Die Antragsteller (84 an der Zahl) zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Punkt 10 der Entscheidung behaupten, dass die Stadtväter von Vodnjan die Menschen, die in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind, bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt haben. Der zweite Grund, betonen sie, ist eine ‚Siedlung‘ mit den Eigentümern von sogenannten Wochenendgrundstücken, die ihnen die sinnvolle Nutzung ihrer Ferienimmobilien verweigert, die öffentlich als solche beworben wurden und notorisch bekannt sind, im Gebiet der Stadt Vodnjan zu existieren und seit Jahrzehnten ununterbrochen genutzt werden. Nämlich, Punkt 10 besagt, dass es verboten ist, landwirtschaftliche Flächen ohne besondere Genehmigung mit Bau- und anderen Materialien zu füllen und Mobilheime, Anhänger, Container und andere bewegliche Objekte und Geräte zu platzieren oder abzulegen, was unbestreitbar die Humusschicht der landwirtschaftlichen Flächen zerstört. All dies wird als verboten aufgeführt, da die Eigentümer verpflichtet sind, ihre landwirtschaftlichen Flächen für die landwirtschaftliche Produktion geeignet zu halten (gemäß dem Gesetz über landwirtschaftliche Flächen).
Neue Siedlungen
Sobald ich das gelesen habe, war mir sofort klar, dass es um den Wunsch der Stadtväter ging, die wilde Wohnungspolitik zu stoppen, und es ist bekannt, dass es in Istrien viel illegale Bauaktivitäten gibt. Zugegeben, in diesem Fall handelt es sich um bewegliche Wohnobjekte, aber sie können auch der Umwelt schaden und Unordnung schaffen.
Die Eigentümer dieser Grundstücke glauben jedoch, dass die Aufhebung der Entscheidung über agrotechnische Maßnahmen nicht nur gegen die Verfassung (das Recht auf Eigentum mit möglichen Einschränkungen im Interesse des Staates), das Gesetz und andere untergeordnete Vorschriften verstößt, sondern auch praktisch nicht umsetzbar ist, ‚außer als Mittel zur Terrorisierung einer bestimmten Gruppe von Bürgern, zu der die Antragsteller als Grundstückseigentümer gehören.‘ Daher glauben sie, dass es keine Sorge um landwirtschaftliche Flächen gibt, sondern dass die Stadtväter versuchen, sie daran zu hindern, so zu leben, wie sie es gewohnt sind, indem sie ihre beweglichen Eigentümer auf landwirtschaftlichen Flächen platzieren. Daher schlagen sie vor, dass der genannte Punkt 10 der Entscheidung aufgehoben wird.
