Die Gründung und Registrierung einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine geeignete Wahl der Rechtsform für die Durchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die kein großes Kapital erfordern. Eine j.d.o.o. kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, wobei maximal fünf Gründer zulässig sind.
Wenn es mehrere Gründer gibt, schließen sie einen gegenseitigen Gründungsvertrag. Bei einem Gründer muss das eingebrachte Stammkapital mindestens einen Euro betragen, und wenn es mehrere Gründer gibt, muss jeder Beitrag mindestens einen Euro betragen, da die Beiträge in vollen Euro-Beträgen erfolgen müssen.
Im Gegensatz zu anderen Formen von Handelsgesellschaften, bei denen der Gründungsbeitrag in bar, in Form von Sachleistungen oder Rechten geleistet werden kann, muss bei einer j.d.o.o. das Stammkapital in bar eingezahlt werden.
Wie andere Unternehmen agiert eine j.d.o.o. unter dem Firmennamen und kann wirtschaftliche Tätigkeiten durchführen, die als Gegenstand des Geschäfts im Handelsregister eingetragen sind. Ausnahmsweise kann sie auch Tätigkeiten ausüben, die nicht im Register eingetragen sind, sofern sie mit den eingetragenen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen und in kleinerem Umfang durchgeführt werden.
Die Vorteile der Gründung von Handelsgesellschaften belegen Daten des Ministeriums für Wirtschaft, wonach im vergangenen Jahr 5.761 neue j.d.o.o. gegründet wurden, von denen zum Ende Dezember 43.368 aktiv waren. Der Trend setzt sich in diesem Jahr fort – allein in den ersten vier Monaten wurden 1.930 neue einfache Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet.
Wer vertritt eine j.d.o.o.?
Eine j.d.o.o. wird von einem oder mehreren Mitgliedern des Vorstands vertreten, die im Handelsregister eingetragen sind. Jedes Mitglied des Vorstands einer j.d.o.o. ist gesetzlich verpflichtet, im Renten- und Gesundheitssystem versichert zu sein, es sei denn, sie sind auf anderer Grundlage versichert, entweder in Kroatien, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Land, mit dem Kroatien ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen anwendet.
Wenn ein Mitglied des Vorstands Rentenbezieher aus dem kroatischen Versicherungssystem ist, gilt die Verpflichtung zur Versicherung, die durch eine Teilzeitbeschäftigung erfüllt werden kann, sodass sie gleichzeitig eine Rente ohne Kürzung erhalten können. Wenn sie Bezieher einer ausländischen Rente sind, hängt die Möglichkeit einer Beschäftigung neben der Rente von den Vorschriften des Landes ab, aus dem sie die Rente beziehen.
Was ist die Spezifität
Im Betrieb einer j.d.o.o. auf dem Markt für Waren und Dienstleistungen, beim Abschluss von Verträgen und der Teilnahme an Rechtsgeschäften gibt es keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Formen von Handelsgesellschaften. Die Spezifität bezieht sich auf die Verfügung über den realisierten Gewinn. Im Gegensatz zu einer d.o.o., die einen Teil des Gewinns in Rücklagen einbehalten kann, aber nicht verpflichtet ist, gesetzliche Rücklagen zu bilden, muss eine j.d.o.o. gesetzliche Rücklagen haben.
