Damir Kontrec, der Präsident der Zivilrechtsabteilung des Obersten Gerichtshofs der Republik Kroatien, hat eine Sitzung der Abteilung für den 7. Oktober einberufen, betitelt ‚Inhalt der Begründung in Umwandlungsfällen – Diskussion und Einigung‘. Die Tagesordnung wurde in der Einladung nicht spezifiziert, was unklar lässt, was genau besprochen wird und welche Auswirkungen die Sitzung haben könnte. In Antwort auf unsere Anfrage erklärte der Oberste Gerichtshof, dass die Tagesordnung noch nicht angenommen wurde und dass die Schlussfolgerungen nach der Sitzung veröffentlicht werden.
Diametral entgegengesetzte Positionen
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Diskussion sich darum drehen wird, ob das Urteil der vierten Kammer des Obersten Gerichtshofs aus April dieses Jahres, das entschied, dass Verbraucher mit umgewandelten Darlehen nur bis zum Datum der Umwandlung Anspruch auf Verzugszinsen haben, die richterliche Praxis in Fällen im Zusammenhang mit dem Schweizer Franken in Einklang bringt. Angesichts der diametral entgegengesetzten Positionen unter den Richtern bezüglich des ‚Schweizer Franken‘ ist es jedoch schwierig zu erwarten, dass die Sitzung zu einer endgültigen Einigung zu diesem Thema führen wird. Unoffiziell erfahren wir, dass eine andere Kammer des Obersten Gerichtshofs bald eine Sitzung der erweiterten Kammer anfordern könnte, die die richterliche Praxis vereinheitlichen kann. Tatsächlich wurde in einem Fall bereits eine Sitzung der erweiterten Kammer angefordert, aber anstatt eine Entscheidung zu treffen, wurde das Verfahren im Frühjahr dieses Jahres ausgesetzt, weil die Bank die beantragte Revision zurückzog.
Da keine Lösung der ‚Schweizer Franken‘-Thematik in Sicht ist beim Obersten Gerichtshof, scheint es, dass das erste Urteil vom Verfassungsgericht gefällt wird. Dies wird auch von dem Anwalt Igor Metelko angedeutet, der Verbraucher in Streitigkeiten gegen Banken vertritt und kürzlich eine Verfassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Obersten Gerichtshofs Rev-925/23 vom 8. April 2025 eingereicht hat, das nur Verzugszinsen gewährt.
