Laut Daten des Stadtamtes für Immobilienverwaltung und Wohnungswesen erhielt die Stadt Zagreb vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 69 rechtskräftige Gerichtsurteile über Erbschaften. Auf Grundlage dieser Entscheidungen wurden 153 Immobilien in das Stadtportfolio aufgenommen – 72 Grundstücke, 7 Gewerbeflächen und Garagen sowie 74 Wohnungen.
Leerstehende Wohnungen, verlassene Garagen und ungenutzte Grundstücke, d.h. Immobilien, die von Personen hinterlassen wurden, die keine Erben mehr haben. In Zagreb, einer Stadt mit fast einer Million Einwohnern, ist dieses Szenario nicht ungewöhnlich. Wenn jemand stirbt und es keine Erben gibt oder diese nicht gefunden werden können, geht sein Eigentum in das Eigentum der Stadt über. Solche Immobilien werden als verlassene Immobilien bezeichnet.
Solche Immobilien, beispielsweise ein Haus oder ein Grundstück, werden automatisch Eigentum der örtlichen Selbstverwaltungseinheit (Gemeinde oder Stadt), die diese Erbschaft nicht ablehnen kann. Gleichzeitig ist die Gemeinde oder Stadt auch für die Schulden des Verstorbenen verantwortlich, jedoch nur bis zur Höhe des Wertes der erworbenen Immobilie. Gläubiger können ihre Ansprüche ausschließlich auf die Gegenstände und Rechte aus dem verlassenen Eigentum durchsetzen.
