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Fiskalisierungsgesetz: Strafen für Verstöße kosten bis zu 66.000 €

So sehr es auch scheinen mag, dass e-Rechnungspflichtige Zeit haben, sich auf die Umsetzung des neuen Fiskalisierungsgesetzes ab dem 1. Januar nächsten Jahres vorzubereiten, ist der September bereits vergangen. Das bedeutet, dass diejenigen, die noch keinen Informationsvermittler (der Rechnungen bearbeitet) gefunden, ihr digitales Zertifikat erhalten und einige andere Aufgaben abgeschlossen haben, die Ärmel hochkrempeln sollten, denn die Strafen sind nicht gering, insbesondere für kleine und sogar mittelständische Unternehmer.

Unrealistische Realität

Darüber haben wir bereits in Lider geschrieben, aber die Beschwerden von Unternehmern und Verbänden, dass der Staat zu kurze Fristen für die Vorbereitung der Unternehmer auf diese Neuerung gesetzt hat, wurden nicht akzeptiert. Vor einiger Zeit erklärte in einem Gespräch mit Sadmir Hošić, dem Vizepräsidenten des HUP-Verbandes der kleinen und mittleren Unternehmen, dass die Unternehmer besorgt über die kurzen Fristen für die Umsetzung sind, da sie nicht genügend Zeit für Tests, Anpassungen und technische Stabilisierung des Systems bieten.

Tatsächlich glaubt er, dass der 1. Januar 2026 eine unrealistische Frist ist, wenn man das erwartete Wachstum der Anzahl elektronischer Rechnungen von 3,6 Millionen auf 90 Millionen pro Jahr betrachtet, was fünfundzwanzigmal mehr ist als heute.

Die Unternehmer haben eine Verlängerung der Übergangsfrist für die vollständige Umsetzung auf mindestens achtzehn Monate beantragt, um genügend Zeit für die Anpassung der Geschäftssysteme und die Schulung der Nutzer zu ermöglichen. Sie schlugen auch vor, die technischen Standards an die bestehenden Geschäftspraktiken anzupassen, einschließlich der Vereinfachung der Klassifizierung von Produkten nach Tätigkeiten (CPA) und präziseren technischen Richtlinien. Allerdings wurde nichts davon akzeptiert. Finanzminister Marko Primorac erklärte in einem informellen Gespräch, dass sie sich entschieden haben, dies schnell zu klären, da wir nichts gewinnen würden, wenn die Frist um ein Jahr verlängert würde.

– Und dann würden die meisten von ihnen wieder ein Jahr warten, und am Ende würde es einen Ansturm auf die Erlangung des Zertifikats und die Erfüllung anderer Verpflichtungen geben – sagte der Minister damals.

In HUP sagen sie jedoch, dass von den 27 EU-Mitgliedstaaten nur sechs bisher so kurze Fristen für die vollständige Umsetzung der Fiskalisierung gewählt haben.

– Nämlich, die Frist für alle EU-Mitglieder ist auf 2030 festgelegt, und sogar zwanzig Länder haben beschlossen, sich längere Übergangsfristen zu gewähren. Daher stellt sich die Frage: Warum muss Kroatien mit der Umsetzung eilen, insbesondere wenn es derzeit nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt? Ein klarer Umsetzungsplan ist notwendig für die erfolgreiche Einführung dieser Änderungen, der eine schrittweise Umsetzung, Pilotprojekte sowie spezifische Fristen und Verantwortlichkeiten umfassen würde – betonte Hošić damals.

Die positive Seite

Das bedeutet nicht, dass HUP glaubt, dass die Digitalisierung der Steuerprozesse, die Einführung von obligatorischen e-Rechnungen und die Entwicklung elektronischer Dienstleistungen ein schlechter Schritt der Behörden ist. Im Gegenteil, Hošić ist der Meinung, dass der HUP-Verband der kleinen und mittleren Unternehmen dies begrüßt, da es langfristige Vorteile für die gesamte Wirtschaft bringen wird: Verringerung der administrativen Belastungen, Erhöhung der Berichtsgenauigkeit und Bekämpfung der Schattenwirtschaft. Die Digitalisierung reduziert Bargeldtransaktionen und informelle Aktivitäten, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und senkt die Betriebskosten.

Ein Beispiel für die positive Seite der Einführung von e-Rechnungen wurde uns kürzlich von Josip Kovačec, dem operativen Direktor des Unternehmens Elektronische Rechnungen (Informationsvermittler), präsentiert. Er stellte fest, dass Unternehmer, die bargeldlos, d.h. über Transaktionskonten operierten und im Mehrwertsteuersystem waren, unter der vorherigen Berichtsweise die Mehrwertsteuer elektronisch bis zum zwanzigsten Tag des Monats nach dem Abrechnungszeitraum meldeten, der monatlich oder vierteljährlich sein konnte.

Davor mussten sie Papierrechnungen an den Buchhalter übermitteln, Liquidationen durchführen, manuelle Transkriptionen und Buchungen vornehmen und Zahlungen leisten.

– Viele Buchhalter konnten es sich nicht leisten, am zwanzigsten des Monats nicht zu arbeiten, oft bis spät in die Nacht, um alle Formulare einzureichen. Aber selbst das war keine Garantie, dass das eingereichte Formular korrekt war, da Rechnungen, an die Unternehmer vergessen hatten, oft später auftauchten, was zu zahlreichen Korrekturen führte. Mit der Einführung von obligatorischen e-Rechnungen wird jede ausgestellte Rechnung automatisch an die Steuerverwaltung gemeldet, sodass wir eine Echtzeit-Mehrwertsteuerberichterstattung haben werden. Dies ist sicherlich einer der wichtigsten Mechanismen im Kampf gegen die Schattenwirtschaft, Steuerbetrug und eine hervorragende Grundlage für den Staat, um seine Einnahmen und strategischen Investitionen besser zu planen – erklärte Kovačec.

Der Mehrwertsteuerbericht ist nur eines von Dutzenden von Formularen, die mit dem neuen Fiskalisierungsgesetz obsolet werden, was sowohl Unternehmern als auch ihren Buchhaltern ermöglicht, das Unternehmen aufgrund von Automatisierung und größerer Aufsicht über Geschäftsprozesse effektiver zu verwalten. Nämlich müssen alle Unternehmer ihre Liste von Waren und Dienstleistungen mit der nationalen Klassifikation, CPA, abgleichen, die eine Standardisierung einführen und die Geschäftsanalytik erleichtern wird.

Verbrechen und Strafe

Unabhängig davon müssen alle, die im Mehrwertsteuersystem sind, sich ab dem 1. Januar 2026 an die Änderungen anpassen, während andere ein Jahr länger Zeit haben. Es ist unklar, ob Unternehmer, die sich anfangs nicht vorbereiten, etwas Spielraum erhalten; das werden wir sicherlich nächstes Jahr herausfinden, aber die Strafen, wie bereits erwähnt, sind nicht trivial. Laut dem Fiskalisierungsgesetz (Art. 71) wird eine Geldstrafe von 3.980 € bis 66.360 € gegen den Hersteller und/oder den Betreiber der Softwarelösung verhängt, wenn die Softwarelösung Verfahren ermöglicht, die die Umsetzung der Fiskalisierung von Rechnungen (Artikel 14, Absatz 1) oder die Umsetzung der Fiskalisierung von Verkäufen über Selbstbedienungsgeräte (Artikel 19, Absatz 1) vermeiden.

Eine Geldstrafe von 660 € bis 6.630 € wird auch gegen die verantwortliche Person in der juristischen Person verhängt, während ein physischer Unternehmer oder eine physische Person, die eine andere selbstständige Tätigkeit ausübt, mit 3.980 € bis 39.810 € bestraft wird.

Die gleiche Strafe gilt für einen Fiskalisierungspflichtigen, wenn er ein Dokument vor der Ausstellung einer Rechnung ausstellt, das Zahlungsdetails angibt, das nicht sichtbar angibt ‚dies ist keine fiskalisierte Rechnung‘ oder wenn er keine e-Rechnung ausstellt und/oder sie nicht erhält und wenn er die Fiskalisierung der ausgestellten und erhaltenen e-Rechnung nicht umsetzt. Dies sind die schwerwiegendsten Verstöße, aber es gibt auch andere, die in den Ordnungswidrigkeitsbestimmungen aufgeführt sind.

Etwas mildere, aber dennoch schwerwiegende Verstöße (Art. 72) reichen von 2.650 € bis 66.360 € (die obere Grenze ist die gleiche wie für die schwerwiegendsten Verstöße). Diejenigen, die die Fiskalisierung von Rechnungen für alle Tätigkeiten nicht umsetzen, Rechnungen ausstellen, die keine gesetzlich vorgeschriebenen Daten enthalten, oder Rechnungen ausstellen, die keine genauen und vollständigen Daten enthalten, werden mit dieser Strafe belegt. Kleine Unternehmer sollten besonders darauf achten, da es vorkommen kann, dass falsche Daten versehentlich eingegeben werden, und wenn an diesem Tag ein unglücklicher Inspektor zur Inspektion kommt, könnten sie eine schlechte Erfahrung machen.

Natürlich gibt es im Gesetz noch schwerwiegendere Verstöße, wie wenn ein digitales Zertifikat nicht für die Umsetzung der Fiskalisierung von Rechnungen verwendet wird oder wenn Rechnungen ausgestellt werden, die keinen eindeutigen Rechnungsidentifikator enthalten… Lassen Sie uns auch leichtere Verstöße erwähnen, aber wir verstehen das Wort ‚leichter‘ bedingt, da Geldstrafen von 1.320 € bis 26.540 € drohen. Unternehmer werden mit diesem Betrag bestraft, wenn sie die Bezeichnung des Betreibers nicht mit der persönlichen Identifikationsnummer verknüpfen, um die Elemente der Rechnung zu übermitteln, und die persönliche Identifikationsnummer des Betreibers im Fiskalisierungssystem nicht bereitstellen. Dann, wenn sie nicht die Ausstellung von Rechnungsnummern gemäß dem Gesetz sicherstellen, wenn sie keinen internen Akt in der vorgeschriebenen Weise annehmen oder ihn nicht zu Steueraufsichtszwecken vorlegen…

Daher sollte dies nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wir wollen jedoch die Unternehmer und Handwerker nicht erschrecken, denn wie bereits erwähnt und alle, die dies verstehen, zustimmen, wird es ihnen tatsächlich leichter fallen, nachdem sie die Geburtswehen durchlaufen haben. Schließlich wird ein großer Teil der Arbeit von den Buchhaltungsabteilungen innerhalb des Unternehmens oder von externen Buchhaltungsdiensten erledigt. Journalisten, Künstler… die im Steuerregister stehen, aber keinen festen Buchhalter haben, könnten Probleme haben.

Aber es ist notwendig, Informationsvermittler zu fragen; sie sollten viel helfen. Und schließlich erinnern wir Sie noch einmal daran, dass alle e-Rechnungen fiskalisiert werden müssen. Bis jetzt umfasste die Fiskalisierung nur den Einzelhandel (B2C), und von nun an alle Tätigkeiten (B2B, B2G), was eine Schlüsseländerung ist, obwohl nicht die einzige.

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