Der Parlamentarische Medienausschuss hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verordnung über Transparenz und Zielgerichtetheit in politischer Werbung angenommen, wobei die Agentur für elektronische Medien (AEM) als nationale Kontaktstelle und zuständige Behörde für die Durchsetzung dieses Gesetzes benannt wurde, das Geldstrafen von bis zu €133.000 für Verstöße vorsieht.
Die europäische Verordnung über Transparenz und Zielgerichtetheit in der politischen Werbung trat am 10. Oktober in Kraft und soll, wie betont, den EU-Bürgern helfen, politische Werbung besser zu erkennen, zu erfahren, wer hinter dieser Werbung steht, und ihnen ermöglichen, zu wissen, ob sie gezielte Werbung erhalten haben.
Laut der Verordnung muss politische Werbung klar gekennzeichnet sein und Informationen enthalten, die der Öffentlichkeit darüber zur Verfügung stehen, wer dafür bezahlt hat, auf welche Wahlen, Referenden, gesetzgeberischen oder regulatorischen Prozesse sie sich bezieht und ob Techniken zur Zielgruppenansprache und zur Auslieferung von Werbung verwendet wurden.
Das Konzept der politischen Werbung umfasst nun auch breitere gesellschaftliche Themen, die nicht direkt mit Wahlen oder Referenden verbunden sind, und eine der wesentlichen Bestimmungen ist, dass drei Monate vor Wahlen ein vollständiges Verbot politischer Werbung eingeführt wird, die von Sponsoren außerhalb der EU finanziert wird.
Jede politische Werbung muss klar als solche gekennzeichnet sein
Experten weisen jedoch darauf hin, dass die weit wichtigere, grundlegende Bestimmung der Verordnung ist, dass jede politische Werbung klar als solche gekennzeichnet sein muss. Die Verordnung gilt in der gesamten EU, und jeder Mitgliedstaat ernennt zuständige Behörden für die praktische Durchsetzung.
Das Gesetz zur Umsetzung dieser Verordnung benennt drei zuständige Behörden, die für die Aufsicht und Durchsetzung in Kroatien verantwortlich sind – die Agentur für elektronische Medien (AEM) als Kontaktstelle sowie die zuständigen Behörden, die Agentur für den Schutz personenbezogener Daten (AZOP) und die kroatische Regulierungsbehörde für Netzwerkaktivitäten (HAKOM).
– Als nationale Kontaktstelle und zuständige Behörde wird die AEM sicherstellen, dass politische Werbung in der Republik Kroatien verantwortungsbewusst und transparent ist. Jede Werbung, insbesondere politische, kann eine Quelle von Fehlinformationen sein, insbesondere wenn ihre politische Natur nicht offengelegt wird, von Sponsoren außerhalb der Union stammt oder Techniken zur Zielgruppenansprache oder zur Auslieferung von Werbung unterliegt – betont Stanislav Bender, Leiter der Abteilung für Medieninhaltsaufsicht und -analyse bei der AEM.
Er fügt hinzu, dass die AEM ein öffentliches Register der rechtlichen Vertreter führen, die Einhaltung der Regeln bezüglich der Verpflichtungen von Sponsoren und Anbietern von politischen Werbediensten überwachen, die europäische Datenbank über alle Wahlen und Referenden in Kroatien aktualisieren, Berichte über Sanktionen erstellen und eng mit AZOP und HAKOM zusammenarbeiten wird.
In diesem Zusammenhang enthüllt Bender die EU-Richtlinien zu Format und technischen Spezifikationen von Kennzeichnungen und Hinweisen zur Transparenz politischer Werbung, die nun in der Praxis eingehalten werden müssen, wie es die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission, die im Juli angenommen wurde, vorschreibt.
Konkret wird festgelegt, dass Verleger politischer Werbung sicherstellen müssen, dass die folgenden Informationen mit jeder politischen Werbung in einer „klaren, auffälligen und eindeutigen Weise“ bereitgestellt werden: eine Erklärung, dass es sich um eine politische Werbung handelt, Informationen über die Identität des Sponsors und, falls zutreffend, die Einheit, die letztendlich den Sponsor kontrolliert, sowie auf welche Wahlen, Referendum oder gesetzgeberischen oder regulatorischen Prozess sich die politische Werbung bezieht.
Zusätzlich wird festgelegt, dass, falls zutreffend, die Veröffentlichung einer Erklärung, dass Techniken zur Zielgruppenansprache oder zur Auslieferung von Werbung in der politischen Werbung angewendet werden, sowie, was äußerst wichtig ist, ein Hinweis auf Transparenz erfolgt.
Der Hinweis auf Transparenz muss die Gesamtsummen angeben, die für eine bestimmte politische Werbung sowie für die gesamte politische Werbekampagne erhalten wurden. Grundsätzlich sollten Verleger, die dieselbe politische Werbung veröffentlichen, ausliefern oder verbreiten, unter anderem mehrfach oder über verschiedene Medien, nur einen Hinweis auf Transparenz bereitstellen, wie in der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2025/1410 angegeben.
