In nicht einmal einem Monat wird die Europäische Investitionsbank (EIB) eine Vizepräsidentin aus Kroatien haben, und wie Lider erfährt, ist die Favoritin für diese Position die stellvertretende Gouverneurin der Kroatischen Nationalbank (HNB) Sandra Švaljek. Die Beamtin aus dem ‚kroatischen Kontingent‘ dieser Europäischen Bank wird im März nächsten Jahres die Position übernehmen.
An der Spitze der Bank stehen neben der aktuellen Präsidentin Nadia Calvino acht Vizepräsidenten, die Mandate von drei oder sechs Jahren haben. Die Dauer des Mandats hängt von der Vereinbarung der Gründer der Bank ab, und laut dem, was Forbes Kroatien kürzlich veröffentlicht hat, würde die Vizepräsidentin aus Kroatien ein dreijähriges Mandat erhalten.
Laut Informationen von informierten Quellen gegenüber Lider gab es mehrere Namen im Rennen um die kroatische Vizepräsidentschaft, aber einige waren für die EIB nicht akzeptabel, einige Kandidaten waren aus persönlichen Gründen nicht interessiert, während andere keine politische Genehmigung erhielten. Derzeit hat sich Sandra Švaljek, die stellvertretende Gouverneurin in ihrer zweiten sechsjährigen Amtszeit, die ihr das kroatische Parlament am 19. Juli letzten Jahres anvertraut hat, als Favoritin herauskristallisiert. Die offizielle Nominierung nach Luxemburg, wo die EIB ihren Sitz hat, wird bis Ende November erwartet.
Švaljek: ‚Erste Stimme‘
In Antwort auf unsere Anfrage bestritt Sandra Švaljek, dass ihr eine Position bei der EIB angeboten wurde, und erklärte, dass dies ihre ‚erste Stimme‘ sei. Der EIB-Sprecher betonte, dass der Auswahlprozess noch im Gange sei und die offizielle Nominierung aus Kroatien noch nicht eingegangen sei. – Im Allgemeinen wird die Ernennung des Vizepräsidenten durch Artikel 11 der EIB-Satzung sowie durch andere relevante Bestimmungen des Abkommens geregelt. Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Anteilseignerländern vorgeschlagen – betonten sie von der EIB.
Der neue Vizepräsident (oder die Vizepräsidentin) wird vom Vorstand auf Vorschlag des Aufsichtsrats ernannt, der eine nicht bindende Stellungnahme des Beratungsausschusses für Ernennungen umfasst. – Ernennungen in den Vorstand erfordern eine qualifizierte Mehrheit sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand. Die offizielle Bekanntgabe der ausgewählten Kandidaten erfolgt gemäß den festgelegten Verfahren nach offizieller Genehmigung – behaupten sie bei der EIB. Alle Ernennungen basieren auf Verdiensten, erklärt die Bank, und jeder Einstellungsprozess folgt klar definierten gesetzlichen Verfahren.
