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Sanitärinspektion ’schneidet‘ Lebensmittelzustellung: Geldstrafen, schlechte Hygiene und schlechte Befunde

Die Sanitärinspektion des Staatlichen Inspektorats führte im Oktober eine verstärkte Aufsicht über die die Bedingungen der Lebensmittelzubereitung und die Zustellmethoden durch, während derer bisher 15 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3.590 € verhängt wurden, gab das Staatliche Inspektorat am Montag bekannt und erklärte, dass die Inspektionen fortgesetzt werden.

Diese Maßnahme der Sanitärinspektion, wie in der Ankündigung auf der Website des Staatlichen Inspektorats angegeben, zielt darauf ab, das Bewusstsein aller Beteiligten für ihre Rolle in der Lebensmittelzustellungskette an den Verbraucher zu schärfen.

Als Reaktion auf den wachsenden Trend der Lebensmittelbestellung und -zustellung und unter Berücksichtigung der gestiegenen Anzahl von Beschwerden, die auf Verbraucherbedenken hinsichtlich der Bedingungen und Methoden der Zustellung hinweisen, wurde im Oktober dieses Jahres eine großangelegte Inspektionsaktion in ganz Kroatien durchgeführt, die sich an alle Beteiligten in der Kette richtete, die für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich sind.

Das Staatliche Inspektorat stellt fest, dass es in der letzten Zeit eine Reihe von Beschwerden von Bürgern erhalten hat, die auf die schlechte Hygiene der Zusteller und den unhygienischen Zustand der Thermoboxen/Taschen hinweisen, in denen die Lebensmittel geliefert werden. Obwohl die Zusteller einen allgemeinen Eindruck für den Endverbraucher schaffen, spielt die bedeutendste Rolle in der Lebensmittelsicherheit die Gastronomiebetriebe, die die Lebensmittel zubereiten und liefern. Daher wurde eine Maßnahme eingeleitet, in der alle Beteiligten im System überwacht wurden, betonten sie.

Die Maßnahme wurde in drei Phasen durchgeführt und umfasste die drei größten Lebensmittelzustellplattformen. In der ersten Phase wurden insgesamt 28 Inspektionen zu den Bedingungen der Lebensmittelzustellung durchgeführt, während derer 24 Proben der gelieferten Lebensmittel durch ein autorisiertes Labor entnommen wurden.

In dieser Phase überprüften die Sanitärinspektoren den hygienischen Zustand der Thermobox/Tasche, in der die Lebensmittel geliefert wurden, sowie die persönliche Hygiene der Zusteller. Während der Inspektionen wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsinspektion auch der Beschäftigungsstatus der Zusteller festgestellt.

Im nächsten Schritt wurden auch Inspektionen bei den sogenannten ‚Aggregatoren‘, juristischen Personen, die Zusteller beschäftigen, durchgeführt. Ziel dieser Inspektionen war es festzustellen, ob sie im Register der Unternehmen im Lebensmittelgeschäft eingetragen sind, ob die Mitarbeiter den Gesundheitsbildungskurs abgeschlossen haben und ob die Einheit Verfahren und einen Plan für die hygienische Wartung der Thermobox/Tasche für Lebensmittel und deren Anwendung hat.

Fünfzehn Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3.590 € verhängt

Von insgesamt 20 Inspektionen bei ‚Aggregatoren‘ wurden bei 16 31 Nichteinhaltungen festgestellt. Bis heute wurden 15 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3.590 € verhängt, zwei Entscheidungen zur Behebung von Mängeln wurden getroffen, und das Opportunitätsprinzip wurde für 16 Nichteinhaltungen angewendet.

Die festgestellten Mängel bezogen sich hauptsächlich darauf, dass die Zusteller den Gesundheitsbildungskurs nicht abgeschlossen hatten und auf Mängel hinsichtlich der Verfahren zum Waschen, Reinigen und Desinfizieren von Lebensmittelzustelltaschen. In 20 Prozent der Inspektionen wurde eine schlechte Hygiene der Taschen festgestellt, berichtet das Inspektorat.

Darüber hinaus wurde von insgesamt 24 Gerichten, die zur mikrobiologischen Parameterprüfung gemäß der Verordnung der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel und dem Leitfaden für mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel entnommen wurden, vom Ministerium für Landwirtschaft festgestellt, dass 10 (42 Prozent) Gerichte gemäß dem Leitfaden als nicht konform bewertet wurden, was auf hygienische Mängel bei der Lebensmittelzubereitung im Gastronomiebetrieb hinweist. Die Inspektionen in Gastronomiebetrieben wegen nicht konformer Befunde sind im Gange, zusammen mit der Ausstellung von Verwaltungsmaßnahmen.

Das Staatliche Inspektorat betont, dass Gastronomiebetriebe die Verantwortung haben, sichere Lebensmittel auf den Markt zu bringen, d.h. hygienische Bedingungen zu gewährleisten, unter denen Lebensmittel zubereitet werden, und sie in geeigneter Verpackung zu verpacken, damit der Endverbraucher sich sicher sein kann, dass die Lebensmittel, einmal am Zubereitungsort verpackt, unversehrt und unkontaminiert an seine Adresse geliefert werden.

– Die Sanitärinspektion wird nach den Ergebnissen der Maßnahme mit der fortlaufenden Aufsicht über alle Beteiligten, die für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich sind, im kommenden Zeitraum fortfahren, um die Anzahl der Nichteinhaltungen zu minimieren und das Bewusstsein aller Beteiligten für ihre Rolle in der Lebensmittelzustellungskette an den Verbraucher zu schärfen – betonte das Staatliche Inspektorat.

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