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EU leitet Verfahren gegen Italien wegen FM-Interferenzen gegenüber Kroatien ein

Die Europäische Kommission hat ein offizielles Verfahren gegen Italien wegen langanhaltender grenzüberschreitender Interferenzen im FM-Radiobereich eingeleitet, die Kroatien, Frankreich, Malta und Slowenien betreffen. Italien hat ein formelles Aufforderungsschreiben erhalten, da die Kommission der Auffassung ist, dass es nicht „ausreichende administrative Maßnahmen“ ergriffen hat, um schädliche Interferenzen von italienischen FM-Sendern im Frequenzbereich von 87,5–108 MHz zu beseitigen, wodurch es gegen Verpflichtungen aus dem Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation und frühere Rahmenrichtlinien verstößt.

Langfristige Interferenzen

Die Interferenzen von Italien gegenüber Kroatien bestehen seit mehr als fünfzehn Jahren und sind entlang der Adriaküste und auf den Inseln am stärksten ausgeprägt, wo lokale und nationale Rundfunkanbieter von Frequenzüberlappungen, Signalverlust und reduzierter Übertragungsqualität berichten. HAKOM hat in diesem Zeitraum eine große Anzahl von Feldmessungen durchgeführt und Hunderte von Beschwerden an die italienischen Behörden und internationale Institutionen, einschließlich der ITU und der Radio Spectrum Policy Group (RSPG) der Europäischen Kommission, gesendet. Trotz der Tatsache, dass die italienischen Behörden im Laufe der Jahre bestimmte Schritte unternommen haben, insbesondere im Segment der TV-Sender, wo die meisten Interferenzen bis 2022 schrittweise beseitigt wurden, bleibt das Problem mit der FM-Übertragung ungelöst.

Die Kommission weist in der Warnung darauf hin, dass Italien seit Jahren über Beschwerden aus Nachbarländern und die Schlussfolgerungen der RSPG informiert ist, die ergriffenen Maßnahmen des Staates jedoch nicht ausreichen, um die grenzüberschreitenden Koordinationsverpflichtungen zu erfüllen. Infolgedessen wurde nun eine formale Phase des Verfahrens eingeleitet.

Laut dem Verfahren hat Italien zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, kann eine begründete Stellungnahme folgen, die der letzte Schritt ist, bevor der Fall möglicherweise an den EU-Gerichtshof verwiesen wird und potenzielle finanzielle Sanktionen drohen.

Verstoß gegen EU-Vorschriften

Für Italien eröffnet dies Reputations- und Regulierungsrisiken, insbesondere zu einem Zeitpunkt, an dem es sich mit der Modernisierung seines Telekommunikationssektors und der Angleichung an die europäischen Standards für das Spektrummanagement auseinandersetzt. Für Kroatien, Slowenien, Malta und Frankreich stellt die Entscheidung der Kommission einen wichtigen Fortschritt dar, da sie erstmals offiziell bestätigt, dass das Problem der FM-Interferenzen kein singulärer bilateraler Streit ist, sondern ein Verstoß gegen europäische Vorschriften, der nun auf Unionsebene angegangen wird, da „die effektive Nutzung des Funkspektrums grundlegend für das Funktionieren des Binnenmarktes für elektronische Kommunikation ist.“

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