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Listige Thesis-Substitution Ausgenutzter Verbraucherschutz

izigravanje zakona
izigravanje zakona / Image by: foto Shutterstock

Verfasst von: Dr. Stjepan Lović, Anwalt, Grubišić & Lović & Lalić Rechtsanwaltskanzlei

Mit dem Inkrafttreten des Verbraucherschutzgesetzes (ZZP) im Jahr 2023 wurde eine rechtliche Grundlage in das Rechtssystem der Republik Kroatien eingeführt, die ein höheres Schutzniveau für Verbraucherrechte gewährleistet und klar Instrumente zum Schutz und zur Durchsetzung verletzter Rechte vorschreibt. Es wird definiert, dass ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die einen rechtlichen Vertrag eingeht oder auf dem Markt außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeiten handelt. Es wird auch der Begriff der unfairen Bedingungen in Verbraucherverträgen definiert und es werden ausdrücklich Bestimmungen aufgelistet, die als unfair angesehen werden können. Das höhere Schutzniveau für Verbraucherrechte, das durch dieses Gesetz vorgeschrieben ist und das nicht typisch für andere Gesetze ist, wird dadurch erreicht, dass das Gericht von Amts wegen die Gültigkeit der Bestimmungen der Verträge überwacht, die Verbraucher mit anderen Parteien eingehen, und nicht nur auf Einwand des Verbrauchers.

Es gibt jedoch einen bemerkbaren Trend, dass natürliche Personen in der Rolle von Schuldnern/Angeklagten in einer großen Anzahl von Gerichtsverfahren dieses Gesetz anrufen und behaupten, Verbraucher zu sein, und Schutz von den Gerichten suchen, der laut ZZP nur Verbrauchern zusteht. Es ist klar, dass solche Einwände ausschließlich zum Zweck der Verzögerung der Verfahren erhoben werden, aber auch, dass die Gerichte, ohne vorher zu bestimmen, ob solche Personen überhaupt Schutz nach diesem Gesetz suchen können, die Durchführung vieler Beweisanträge zulassen, was letztendlich den Gläubigern/Klägern schadet.

Schwierige Position der Gläubiger

Dieser Trend ist besonders ausgeprägt in Verfahren zur Eintreibung von Forderungen aus Darlehensverträgen oder anderen ähnlichen Verträgen, in denen natürliche Personen die Darlehensbegünstigten oder Unterzeichner der Verträge in der Rolle von Bürgen sind, und der Darlehensbetrag für einen bestimmten geschäftlichen Zweck, hauptsächlich für den Wohnungsbau, verwendet wurde. Dies sind oft beurkundete Verträge, die Vollstreckungsdokumente bedeuten, was bedeutet, dass Gläubiger nach Fälligkeit der Forderung berechtigt sind, Vollstreckungsverfahren zur Eintreibung ihrer Forderungen gemäß den Bedingungen dieser Verträge einzuleiten.

Da der Betrag der Forderung in der Regel durch eine Hypothek auf das Grundstück gesichert ist, für das der Schuldner Mittel für den Bau erhalten hat, leiten Gläubiger Vollstreckungsverfahren ein, in denen der Verkauf dieses Grundstücks bei einer öffentlichen Auktion zur Eintreibung der fälligen Forderung beginnt. Selbst dann, um die Eintreibung des geschuldeten Betrags zu komplizieren, reichen Schuldner Klagen ein, um die Nichtigkeit dieses Darlehensvertrags oder ähnlicher Verträge festzustellen, und suchen Schutz vom Gericht auf der Grundlage des ZZP und eine Verschiebung des Verkaufs des Grundstücks bei der Auktion, bis eine endgültige Entscheidung in den Gerichtsverfahren getroffen wird. Und das kann mehrere Jahre dauern. Solche Klagen sind oft ein Druckmittel auf Gläubiger, um einen Teil ihrer Forderungen aufzugeben oder eine neue Vereinbarung mit dem Schuldner zu treffen, wofür der Schuldner seine Klage gegen den Gläubiger zurückziehen wird. Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage beantragen Schuldner beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragung des Streits auf dem Grundstück, was dazu führt, dass potenzielle neue Käufer des Grundstücks vom Kauf zurücktreten, was die Eintreibung der unbestrittenen Forderungen der Gläubiger weiter kompliziert.

EU-Gericht: Wer ist ein Verbraucher

Um die Entscheidungsfindung in Fällen zu beschleunigen, in denen Kläger Schutz nach den Bestimmungen des ZZP suchen, ist es für die Gerichte unerlässlich, zunächst zu bestimmen, ob diese Kläger überhaupt als Verbraucher angesehen werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Nr. C-630/17 vom 14. Februar 2019 im Fall Milivojević gegen Raiffeisen St. Stefan-Jagerberg-Wolfsberg eG zu verweisen, das besagt, dass der Begriff ‚Verbraucher‘ eng ausgelegt werden sollte, wobei die Position dieser Person in einem bestimmten Vertrag in Bezug auf dessen Natur und Zweck und nicht ihre subjektive Position zu berücksichtigen ist, wobei dieselbe Person in bestimmten Transaktionen als Verbraucher und in anderen als Geschäftseinheit angesehen werden kann.

Daher fallen nur Verträge, die außerhalb jeglicher beruflicher Tätigkeit oder Absicht und unabhängig davon abgeschlossen werden, mit dem alleinigen Ziel, individuelle private Verbraucherbedürfnisse zu befriedigen, unter die spezielle Regelung im Bereich des Verbraucherschutzes als Partei, die als schwächer angesehen wird, und ein solcher Schutz ist im Falle von Verträgen, deren Ziel berufliche Tätigkeit ist, nicht gerechtfertigt.

Wer sollte geschützt werden

Der Missbrauch von Verfahrensrechten, die nur Verbrauchern zustehen, ohne jegliche Sanktionen für die Täter solcher Handlungen, ist ein Mangel im kroatischen Rechtssystem. Keine Art von Gerichtsverfahren ist immun gegen solche Missbräuche, und der Schutz der Gläubiger wird zu einem geringeren Thema. All dies wirkt sich auch negativ auf die Wahrnehmung unserer Justiz aus, die durch keine Reform verbessert werden kann, solange die Gerichte aufgrund ihrer Unkenntnis über bestimmte Angelegenheiten verlängerte Verfahren zulassen.

Es sollte betont werden, dass nur diejenigen Personen, die als Verbraucher gelten, den Schutz suchen können, der ihnen nach den Bestimmungen des ZZP zusteht, und nur, wenn sie einen Vertrag abgeschlossen haben, der nach den Bestimmungen des ZZP in die Kategorie der Verbraucherverträge fällt. Alles andere erhöht nur den Schaden für die Gläubiger und die Überlastung der Gerichte.

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