Hanfa hat eine Entscheidung erlassen, die der amerikanischen Oraclum Capital und ihrem Fonds Orca Bason jede weitere Verteilung und den Handel mit Anteilen in Kroatien untersagt, nachdem festgestellt wurde, dass Anteile des Fonds des heimischen Ökonomen Vuk Vuković über die Zadruga Glas Poduzetnika 2.0 an Kleinanleger angeboten und verkauft wurden.
Solche Investitionen sind gemäß den kroatischen und europäischen Regulierungsrahmen nicht zulässig, da es sich um einen Fonds aus einem Drittland handelt, der nur professionellen Anlegern und nur unter sehr eingeschränkten Umständen angeboten werden darf. Die Entscheidung verpflichtet Oraclum, die Zadruga und alle ihre Mitglieder über die festgestellten Unregelmäßigkeiten und deren Rechte zu informieren und innerhalb von 60 Tagen Nachweise über die Einhaltung der Maßnahmen vorzulegen. Wir erinnern daran, dass wir im Juli dieses Jahres bereits berichteten, dass bis Ende 2024 3,4 Millionen Euro auf dem Konto der Genossenschaft gesammelt wurden, die Hanfa anordnete, an die Konten der Mitglieder zurückzugeben.
Wie das Investitionsmodell funktionierte
Aus umfangreicher Dokumentation geht hervor, dass die Zadruga Glas Poduzetnika 2.0 als Kanal für Kleinanleger diente, um in den amerikanischen Hedgefonds einzutreten. Die Mitglieder der Genossenschaft zahlten Gelder auf ein ausschließlich zu diesem Zweck eröffnetes Konto ein und gaben in den Zahlungsbeschreibungen klar an, dass sie Anteile des Fonds erwerben.
Die Genossenschaft konsolidierte somit die gesammelten Beträge und leitete sie an eine mit dem Fonds verbundene juristische Person weiter, die sie dann in den Fonds einzahlte. Obwohl die Genossenschaft formal als Anleger registriert war, wurden den Anlegern individuelle Berichte über den Status ihrer Investitionskonten zugesandt. Dies schuf die Illusion, dass jeder Anleger Anteile am Fonds hatte, obwohl eine solche Struktur nicht zulässig war.
Hanfa analysierte sowohl interne als auch öffentliche Kommunikation und kam zu dem Schluss, dass der Fonds aktiv an Kleinanleger beworben wurde. Die Dokumentation enthält zahlreiche Beispiele für die Ansprache der breiten Öffentlichkeit, Präsentationen, Beiträge in sozialen Medien und direkte Nachrichten, die die Aktivitäten des Fonds beschreiben und zur Investition aufrufen.
Der Regulator betont, dass eine solche Kommunikation die Möglichkeit ausschließt, dass es sich um einen Fall passiver Nachfrage handelte, was die einzige Ausnahme ist, unter der Kleinanleger mit einem Fonds aus einem Drittland in Kontakt kommen können. Darüber hinaus hat der Fonds die erforderlichen Dokumente zu den Investitionsrisiken nicht eingereicht, und die Genossenschaft hat keine Bewertung der Anlegerkategorie durchgeführt und konnte nicht als professioneller Anleger qualifiziert werden.
