Die Europäische Kommission hat ein neues ‚ökologisches Omnibus‘ eingeführt. Dieses Paket besteht aus sechs Gesetzesvorschlägen, die darauf abzielen, wichtige Umweltvorschriften zu vereinfachen und gleichzeitig die administrative Belastung für Unternehmen zu reduzieren.
Es wird geschätzt, dass dieses Paket allein den EU-Unternehmen jährlich rund eine Milliarde Euro einsparen könnte, was die Gesamteinsparungen aus zuvor verabschiedeten Vereinfachungsmaßnahmen auf fast 11 Milliarden Euro pro Jahr bringt. Das Ziel ist es, bis Ende 2029 jährliche Verwaltungseinsparungen von 37,5 Milliarden Euro zu erreichen.
Das Paket umfasst Änderungen in den Bereichen industrielle Emissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Management von Geodaten. Der Fokus liegt auf der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, der Digitalisierung und der Beseitigung von doppelten oder übermäßig kostspieligen Berichtspflichten, während ehrgeizige Umwelt- und Gesundheitsziele beibehalten werden. Projekte in strategischen Sektoren wie digitaler Infrastruktur, kritischen Rohstoffen und bezahlbarem Wohnraum werden besonders hervorgehoben. Solche Projekte sollten aufgrund der neuen Regeln schneller durch verschiedene Genehmigungsverfahren gelangen.
Die Kommission betont, dass das Paket mit dem sogenannten EU-Wettbewerbs-Kompass übereinstimmt, und die Idee ist, strenge Klima- und Umweltziele aufrechtzuerhalten, während gleichzeitig die Verwaltungskosten gesenkt und Raum für grüne und digitale Transformation.
Schnellere Genehmigungen, weniger Berichterstattung für die Landwirtschaft
Eines der Schlüsselelemente des Pakets ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren. Die Mitgliedstaaten sollten zentrale Ansprechpartner (One-Stop-Shops) einführen, sich stärker auf digitale Verfahren stützen und Fristen verkürzen, betont die Kommission. Darüber hinaus ist eine Art ‚Werkzeugkasten‘ zusätzlicher Beschleunigungsmaßnahmen für Projekte geplant, die zur Dekarbonisierung und effizienteren Ressourcennutzung beitragen, einschließlich von Projekten für bezahlbaren Wohnraum, die besonders relevant für Märkte mit erheblichen Wohnungsdefiziten und steigenden Baukosten sein könnten.
Im Bereich der industriellen Emissionen erhalten Unternehmen mehr Flexibilität bei der Verwaltung ihrer Umweltmanagementsysteme (EMS) gemäß der Richtlinie über industrielle Emissionen (IED). Die Verpflichtung, Transformationspläne in das EMS aufzunehmen, wird aufgehoben, die Fristen für die Vorbereitung der Systeme werden verlängert, und die Anforderung unabhängiger Prüfungen wird ebenfalls gestrichen. Für Landwirte und die Aquakultur ist eine Reduzierung der Berichtspflichten und eine Vereinfachung des Umfangs landwirtschaftlicher Tätigkeiten geplant, zusammen mit einer Reduzierung doppelter Verpflichtungen für Bio-Betriebe. Dies zielt darauf ab, einen Sektor zu entlasten, der gleichzeitig klimatischen Druck, steigenden Kosten und zunehmend strengen Standards ausgesetzt ist.
Abschaffung der SCIP-Datenbank
Eine wesentliche Änderung steht auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft bevor. Die Kommission schlägt die Abschaffung der SCIP-Datenbank vor, einem Werkzeug zur Berichterstattung über besorgniserregende Stoffe in Produkten, und argumentiert, dass die Kosten im Vergleich zu den Vorteilen unverhältnismäßig hoch waren. Ihre Rolle sollte vom Digitalen Produktpass und dem Paket ‚Ein Stoff, eine Bewertung‘ übernommen werden, das voraussichtlich die chemischen Risikobewertungen straffen wird. Daher wird eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vorgeschlagen.
