Und während Minister Branko Bačić in den letzten Tagen das Raumordnungsgesetz im Parlament und bei Pressekonferenzen als ein Dokument verteidigte, das ‚Raum schützt‘, und warnte, dass, wenn das Gesetz nicht angenommen wird, die Apartmentisierung von Touristenregionen fortgesetzt wird, haben jede neue Version des Gesetzes und die angenommenen Änderungen allmählich die ursprünglich strikt auferlegten Verbote relativiert. Mit jedem neuen Satz und jeder Ergänzung wurde das, was verboten war, erlaubt.
Im Vergleich zur ersten Version aus der öffentlichen Konsultation, die ein vollständiges Verbot des Wohnungseigentums in für Gastgewerbe und Tourismus vorgesehenen Gebieten vorschrieb, brachte die zweite Version, die im Parlament vorgestellt wurde, bereits die erste Erleichterung. Sie erlaubte, dass bis zu 30 Prozent der Kapazität durch Villen und Wohnungen in Fünf-Sterne-Touristenkomplexen besessen werden können.
Es wurde auch die Möglichkeit vorgesehen, dass Projekte mit einer gültigen Baugenehmigung weiterhin unter den alten Regeln betrieben werden können – eine Lösung, die üblich und vorhersehbar ist, da sie Investitionen schützt, die bereits tief im Prozess stecken und finanzielle sowie vertragliche Verpflichtungen mit sich bringen. Die zweite Version führt jedoch zusätzlich eine Ausnahme für ganze Zonen ein, die für Gastgewerbe und Tourismus vorgesehen sind, in denen eine städtebauliche Regelung (UPU) angenommen wurde, wodurch auch in diesen Bereichen unter dem vorherigen Regime weitergearbeitet werden kann.
Aber die neueste Änderung, die von dem Abgeordneten Predrag Štromar vorgeschlagen wurde, geht einen Schritt weiter. ‚Unter den alten Regeln‘ können jetzt nicht nur Projekte fortgeführt werden, die bereits eine Baugenehmigung haben, sondern auch solche, für die gerade ein Antrag auf deren Erteilung eingereicht wurde. Darüber hinaus wurde das Übergangsregime auf Zonen ausgeweitet, die für Gastgewerbe und Tourismus vorgesehen sind: es reicht aus, dass in der Zone mindestens eine Baugenehmigung erteilt wurde, selbst für eine Nebenanlage, und dass die Zone eine angenommene UPU oder zumindest einen Beschluss zur Erstellung einer UPU hat. Damit gilt nicht nur der Plan, sondern auch der Beschluss, dass er erstellt wird. Für solche Zonen gelten die alten Regeln weitere fünf Jahre ab der Annahme des neuen Gesetzes.
