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Öffentlich zugängliche Register von Miteigentümern und Hausverwaltern

Wie das neue Gesetz über die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden angekündigt hat, hat die Staatliche Geodätische Verwaltung den öffentlichen Zugang zu zwei wichtigen Registern im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohngebäuden bereitgestellt. Bürger können nun Informationen über Gebäude, deren Verwalter und Miteigentümergemeinschaften an einem Ort einsehen.

Auf dem Portal OSS Uređena zemlja ist ab dem 11. Dezember 2025 der öffentliche Zugang zu dem Register der Hausverwalter (RUZ) und dem Register der Miteigentümergemeinschaften (RZS) möglich. Die DGU erklärt, dass öffentliche Register den Bürgern einen einfachen, schnellen und transparenten Zugang zu Daten bieten, und die Suche ist möglich, indem die Katasterparzelle und der Name der Katastergemeinde oder die Adresse des Gebäudes eingegeben werden.

Gebäude, die auf der Karte dieses Registers mit einem roten Kreis markiert sind, haben einen Antrag auf Zuteilung einer OIB eingereicht, während Gebäude mit einem grünen Kreis bereits ihre OIB erhalten haben.

Es ist erwähnenswert, dass gemäß dem Gesetz über die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden, das zu Beginn des Jahres 2025 in Kraft trat, jedes Wohngebäude in Kroatien bis Ende des Jahres eine juristische Person werden und seine OIB erhalten muss. Die Einrichtung dieser beiden Register ermöglicht die Verbindung von Kataster- und Grundbuchdaten mit Informationen über Gebäude und Verwalter, was letztendlich ein umfassendes Bild des Zustands des Wohnungsbestands in Kroatien bieten sollte.

Die Frist für die Registrierung im Register der Miteigentümer von Gebäuden ist der 31. Dezember 2025., aber, wie wir kürzlich in Lider geschrieben haben, war der Fortschritt bisher aufgrund des großen Arbeitsumfangs sehr langsam.

Laut DGU-Daten wurden bisher 46.000 Gebäude registriert. Derzeit werden 2509 Anträge bearbeitet, und 4902 OIBs wurden für Gebäude ausgestellt. Der Antrag auf Registrierung im Register wird vom Hausverwalter eingereicht, der zuerst im Register der Hausverwalter registriert sein muss.

Da die Frist für die Registrierung in beiden Registern näher rückt und die Nichteinhaltung der Vorschriften zu Geldstrafen von 700 bis 5500 Euro führen kann, erinnert die DGU die Hausverwalter, die noch keine Verwaltungsverträge für alle von ihnen verwalteten Gebäude eingereicht haben, daran, dies so schnell wie möglich zu tun.

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