Die Änderungen des Gesetzes, die Ende 2024 in Kraft traten, haben die Befugnisse der kommunalen Inspektoren erheblich erweitert und die Strafen für illegale Bauvorhaben verschärft, wodurch den lokalen Behörden eine stärkere Rolle bei der Baustellenaufsicht eingeräumt wird. Aber wie werden diese Befugnisse in der Praxis angewendet, und nutzen die Städte sie? Auf der Suche nach Antworten haben wir größere kroatische Städte gefragt, welche Maßnahmen sie bisher ergriffen haben, wie viel Bauvorhaben gestoppt wurden und welche ersten Ergebnisse der strengere rechtliche Rahmen zeigt.
Laut dem neuen gesetzlichen Rahmen können kommunale Inspektoren neben ihren bisherigen Aufsichtsbefugnissen illegale Bauvorhaben direkt stoppen, eine Baustoppverfügung erlassen, Baustellen schließen und Geldstrafen sowie Geldbußen verhängen. Gleichzeitig haben die Änderungen des Baugesetzes die Geldstrafen um mehr als 50 Prozent erhöht, was die abschreckende Wirkung der Sanktionen weiter verstärkt.
Hohe Strafen
Die im Bauinspektionsgesetz vorgesehenen Strafen sind außergewöhnlich hoch. Für juristische Personen liegen die Geldstrafen zwischen 20.000 und 30.000 Euro, während sie für natürliche Personen zwischen 6.000 und 9.000 Euro liegen. Das Gesetz sieht jedoch auch die Möglichkeit einer erneuten Bestrafung vor, falls trotz der erlassenen Verbote weitergebaut wird. Wenn der Bau über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten fortgesetzt wird, können kommunale Inspektoren sowie die Bauinspektion mehrere zusätzliche Geldstrafen verhängen. Letztendlich kann die Gesamthöhe der Sanktionen bis zu 80.000 Euro für juristische Personen und bis zu 40.000 Euro für natürliche Personen erreichen.
Der Gesetzgeber hat auch Situationen vorgesehen, in denen die Durchsetzung der Entscheidung des kommunalen Inspektors behindert wird. In Fällen von Widerstand oder wenn Widerstand vernünftigerweise zu erwarten ist, ist die Verwaltungsbehörde der lokalen Selbstverwaltungseinheit, in der der kommunale Inspektor beschäftigt ist, befugt, Polizeihilfe anzufordern. Polizeibeamte begleiten dann den kommunalen Inspektor ins Feld und sorgen für die Bedingungen für die ungehinderte Umsetzung der Aufsicht und Durchsetzung der Entscheidung.
Gemäß Artikel 57.b des Bauinspektionsgesetzes werden Entscheidungen zum Baustopp, die von kommunalen Inspektoren getroffen werden, dokumentiert und im Informationssystem für Raumplanung veröffentlicht. Dies gewährleistet eine größere Transparenz und eine bessere Koordination zwischen den lokalen Selbstverwaltungseinheiten und den staatlichen Stellen.
