Sollte einem privaten Unternehmen erlaubt sein, den fachkundigen Entwickler von Änderungen und Ergänzungen des Raumplans in Fällen auszuwählen, in denen dasselbe Unternehmen auch diese Änderungen und Ergänzungen finanziert? Diese Frage stellte ich mir, nachdem ich das Urteil des Hohen Verwaltungsgerichts (VUS) der Republik Kroatien gelesen hatte, das die Entscheidung über die Annahme der I Änderungen und Ergänzungen zur Stadtplanung von ‚Lungo mare‘ der Stadt Pula aufgehoben hat.
Ich kam zu dem Schluss, dass ein Unternehmen, das unabhängig von der Finanzierung der Änderungen und Ergänzungen des Stadtplans, den fachkundigen Entwickler des Raumplans nicht selbst auswählen darf.
Ich stelle fest, dass es Situationen gibt, in denen dies rechtlich zulässig ist, aber ich wage zu sagen, dass ich glaube, dass selbst diese Situationen keine gute Lösung sind. Es ist am besten, den Inhalt des genannten Urteils zusammenzufassen, insbesondere den Teil, der die Wahl des Entwicklers des Raumplans erwähnt.
Ein Teil des Gesetzes ist gut
Nämlich, privater Investor A (ich werde ihn nicht benennen, da die Erklärung der gesamten Geschichte kompliziert ist, da er nicht der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks ist) hat Änderungen und Ergänzungen zum Stadtplan in Pula auf einem Grundstück initiiert, wo er Mitbesitzer (nicht Alleineigentümer) ist. Er war bereit, die Kosten für diese Arbeiten zu tragen, und unterzeichnete einen Finanzierungsvertrag mit der Stadt Pula, der besagte, dass der Investor Unternehmen B auswählte, um die Änderungen und Ergänzungen des Raumplans professionell zu entwickeln.
Wie die Antragsteller auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit (Kläger) dieses Vertrags und der Entscheidung des Stadtrats anführten, wurden die Bestimmungen des Artikels 168 des Raumplanungsgesetzes verletzt, das nur ausnahmsweise Personen, die Alleineigentümer von Grundstücken sind, erlaubt, die Entwicklung des Raumplans direkt zu finanzieren. Mit anderen Worten, wenn sie keine Eigentümer sind, muss es aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden.
Die Konsequenz ist, dass in diesem Fall der Investor den Entwickler des Raumplans nicht selbst auswählen kann, sondern die lokale Behörde dies tun muss; wenn sie jedoch die Entwicklung des Raumplans finanzieren kann, erlauben diese gesetzlichen Bestimmungen, dass sie den Entwickler auswählt.
In diesem Fall hob das VUS die Entscheidung des Stadtrats von Pula auf, weil der Investor nicht der Alleineigentümer der Grundstücke war, die von der Änderung des Raumplans betroffen waren, sodass er weder die Entwicklung finanzieren noch den Entwickler auswählen konnte. Das gesetzliche Recht zur Auswahl, das der Investor hat, brachte mich zum Nachdenken.
So wie ich erwähnt habe, erlaubt das Raumplanungsgesetz dem Investor, die Entwicklung des Stadtplans zu finanzieren. Ich glaube, das ist eine gute Lösung. Nämlich, wenn ein Investor in einem bestimmten Gebiet auftaucht, der in beispielsweise ein Hotel investieren möchte und Änderungen am Raumplan benötigt, die mit dem allgemeinen Stadtplan und anderen Vorschriften (wie dem genannten Gesetz) übereinstimmen, ist dies objektiv gesehen keine Angelegenheit des öffentlichen Interesses, sondern vielmehr ein privates Interesse des Investors. Genau aus diesem Grund ist es völlig angemessen, dass sie alle Kosten dieses Prozesses tragen.
