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Der Staat bereitet Unterstützung für den Kauf von Elektrofahrzeugen für Taxifahrer und Lieferdienste vor

električna vozila, punjači, punjač za ev vozila
električna vozila, punjači, punjač za ev vozila / Image by: foto Shutterstock

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz hat einen Entwurf für einen öffentlichen Konsultationsaufruf mit dem Titel ‚Kauf von Elektrofahrzeugen für Anbieter von Taxi-Transportdiensten, Nutzer von Lieferfahrzeugen und Anbieter von Carsharing-Diensten‘ vorgelegt.

Dies ist eine neue Unterstützungsrunde, die, nach ‚gewöhnlichen‘ Unternehmen, auch Taxifahrer, Lieferdienste und Carsharing-Unternehmen einbezieht. Die operative Umsetzung wird vom Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz verwaltet. Das genaue Datum für die Eröffnung des Aufrufs wurde noch nicht bekannt gegeben, es ist jedoch bekannt, dass der Aufruf am 30. September 2026 endet, während die öffentliche Konsultation bis zum 14. November geöffnet ist.

45 Millionen verfügbar

Insgesamt stehen 45 Millionen Euro aus dem EU-Modernisierungsfonds zur Verfügung. Die Mittel sind für den Kauf neuer Elektrofahrzeuge der Kategorien M1 und N1 für die Bedürfnisse des Taxi-Transports, der Lieferung und des Carsharings vorgesehen, wobei das Ministerium mindestens fünf Tausend Fahrzeuge anstrebt. Dies soll die Treibhausgasemissionen um jährlich 15.938,90 Tonnen CO₂ reduzieren und Energieeinsparungen von 84.924,66 MWh erzielen. Das Programm steht im Einklang mit dem nationalen Engagement, die Emissionen aus dem Verkehr bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 20,99 Prozent zu reduzieren.

Die Unterstützungsintensität ist auf maximal 9.000 Euro pro Fahrzeug begrenzt. Mikro- und Kleinstunternehmer können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, mittelständische Unternehmen bis zu 40 Prozent und große Unternehmen bis zu 30 Prozent. Das Prinzip des Verbots der doppelten Finanzierung gilt, was bedeutet, dass die gleichen Kosten nicht gleichzeitig aus dem Modernisierungsfonds und anderen EU- oder öffentlichen Quellen kofinanziert werden können.

Die Unterstützung ist ausschließlich für neue Elektrofahrzeuge vorgesehen. Sie können bestehende Fahrzeuge im Fuhrpark des Nutzers ersetzen, jedoch nur, wenn die ersetzten Fahrzeuge zwischen den letzten beiden technischen Inspektionen mehr als 30.000 Kilometer zurückgelegt haben. Es sind auch Mindestanforderungen an die technischen Kriterien für Batterien vorgeschrieben: mindestens 75 kWh für Fahrzeuge der Kategorie N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) und mindestens 40 kWh für Fahrzeuge der Kategorie M1 (Personenwagen mit maximal acht Sitzen zuzüglich Fahrer).

Die Mittel werden innerhalb des Gesamtbudgets nach Zweck verteilt, wobei der Taxi-Transport 22 Millionen Euro, Lieferfahrzeuge 20 Millionen und Anbieter von Miet- und Leasingdiensten (Carsharing) 3 Millionen Euro erhalten. Dieses Programm öffnet somit zum ersten Mal die Tür zu Segmenten, die im aktuellen Aufruf ausgeschlossen waren, mit klaren technischen und finanziellen Bedingungen sowie einem Zeitrahmen für die Umsetzung.

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