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Verstöße gegen das EU-Recht: Kroatien erfüllt nicht die EU-Vorgaben für Blauflossen-Thunfisch

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Ribari, ribarstvo / Image by: foto Dražen Lapić

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Kroatien eine begründete Stellungnahme zuzusenden, da das Land die EU-Vorgaben zur Sicherstellung eines effektiven Systems zur Überwachung, Kontrolle und Inspektion der kroatischen Blauflossen-Thunfischfarmen nicht eingehalten hat.

Die Kommission hatte Kroatien im Februar 2022 eine offizielle Warnung ausgesprochen und schwerwiegende Mängel bei der Überwachung des Transfers und der Käfighaltung von Blauflossen-Thunfisch festgestellt. Darüber hinaus hat Kroatien nicht sichergestellt, dass alle relevanten Daten überprüft werden, mögliche Fälle von Nichteinhaltung untersucht oder verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen die Verantwortlichen für Verstöße gegen das EU-Recht ergriffen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Kroatien nicht die notwendigen Schritte unternommen hat, um die genannten Mängel zu beheben. Kroatien hat zwei Monate Zeit, um auf die begründete Stellungnahme zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen.

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