Das Ministerium für Raumordnung hat einen Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes veröffentlicht, das strengere und klarer quantifizierte Regeln für Camps einführt. Die maximale gebaute Umwelt von Camps wird von 10 auf 30 Prozent erhöht, wobei mobile Häuser und andere tragbare Einheiten erstmals ausdrücklich zur gebauten Umwelt gezählt werden. Mindestens 40 Prozent der gestalteten Grünflächen müssen erhalten bleiben, und der Anteil an Verkehrs- und Parkflächen ist auf 30 Prozent der Gesamtfläche des Camps begrenzt.
Während zuvor festgelegt wurde, dass Unterkunftseinheiten und begleitende Einrichtungen im Camp mindestens 25 Meter von der Uferlinie entfernt sein müssen, differenziert das vorgeschlagene Gesetz nun zwischen Camps außerhalb und innerhalb von Siedlungen. In ausgewiesenen Baugebieten außerhalb von Siedlungen dürfen Unterkunftsgebäude laut dem vorgeschlagenen Gesetz nicht näher als 100 Meter von der Uferlinie geplant werden, mit Ausnahmen für offene Einrichtungen wie Schwimmbäder, Spielplätze, Promenaden und Flächen für Zelte und Wohnmobile. In Camps innerhalb des Baugebiets von Siedlungen bleibt ein Streifen von 25 Metern ohne geschlossene Unterkunftseinrichtungen erhalten.
In der Praxis bedeutet dies, dass mobile Einheiten nicht mehr ‚aus dem Gleichgewicht‘ der gebauten Umwelt fallen, sodass Camps mit einem hohen Anteil an mobilen Häusern ihre Kapazitäten anpassen müssen, um die Kombination aus gebauter Umwelt und Verkehrsrestriktionen zu erfüllen.
