Die Anzahl der Anfragen zur Erteilung von Standortgenehmigungen in Zagreb hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt, wie aus den von der Stadt Zagreb an Lider bereitgestellten Daten hervorgeht.
Bis zum 30. September 2025 wurden 979 Anfragen erhalten, während es im gesamten Jahr 2024 nur 502 waren. Bei einer gleichmäßigen Erteilungsdynamik im Laufe des Jahres folgt daraus, dass in den ersten neun Monaten dieses Jahres zweieinhalbmal mehr Anfragen eingereicht wurden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Der Hauptgrund für diesen Anstieg liegt in den jüngsten Änderungen des Allgemeinen Stadtplans (GUP), die zahlreiche Investoren dazu veranlasst haben, Anfragen einzureichen, bevor die neuen, restriktiveren Regeln in Kraft treten. Laut dem Baugesetz werden Genehmigungen gemäß den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regeln erteilt.
Eine Standortgenehmigung ist zwei Jahre gültig, was den Investoren genügend Zeit gibt, eine Baugenehmigung zu erhalten und die Projektumsetzung unter günstigeren Bedingungen zu beginnen. Da eine Baugenehmigung drei Jahre gültig ist, haben Investoren, die rechtzeitig eine Standortgenehmigung beantragt haben, theoretisch bis zu fünf Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen.
