Die aktuellen Nachrichten über die Aufnahme Kroatiens auf die graue Liste der FATF (Financial Action Task Force) und die anschließende Entscheidung der amerikanischen Digitalbank Mercury, die Geschäfte mit zahlreichen kroatischen Entwicklungsunternehmen (Startups) einzustellen, haben die kroatische Geschäftswelt aufgerüttelt und erneut daran erinnert, dass das Bankensystem manchmal wirtschaftliche Prozesse und Transaktionen verlangsamen und komplizieren kann.
Lassen Sie uns jedoch zu einer Institution zurückkehren, die im Gegenteil oft grenzüberschreitende Geschäfte erheblich erleichtert, das Vertrauen der Vertragsparteien stärkt, dass die Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt werden, und dazu dient, Risiken zu minimieren. Dies ist die Bankgarantie – ein Sicherungsinstrument, das die Bank auf Anfrage des Hauptschuldners (Schuldner) als Bürge ausstellt und einer dritten Partei als Begünstigten der Garantie (Gläubiger) garantiert, dass sie den im Garantievertrag angegebenen Betrag zahlt, falls der Hauptschuldner seine Verpflichtung gegenüber dieser dritten Partei aus ihrem Grundvertrag (zum Beispiel einem Kaufvertrag oder einem Werkvertrag) nicht erfüllt.
Risikoreduzierung
Im Falle, dass Sie beispielsweise den Kauf von Waren oder die Ausführung von Bauarbeiten verhandeln, unabhängig davon, ob Sie der Kunde oder der Lieferant sind, wird Ihnen eine Bankgarantie ermöglichen, das Geschäftsrisiko zu reduzieren, falls die andere Partei ihre Verpflichtung (Lieferung oder Zahlung) nicht erfüllt. In diesem Fall wird die Bank Ihnen den im Bankgarantievertrag angegebenen Betrag zahlen, der vom Hauptschuldner bereitgestellt wurde. Daher stellen Bankgarantien ein wichtiges Instrument zur Erleichterung von Geschäften in einem globalisierten, internationalen Geschäftsumfeld dar, das Vertrauen und Sicherheit für alle beteiligten Parteien gewährleistet. Sie sind somit ein Schutzinstrument gegen das Risiko der Nichterfüllung übernommener Verpflichtungen oder deren unsachgemäße Erfüllung.
In den genannten grenzüberschreitenden Transaktionen kann auch eine Korrespondenzbank, die im Land des Begünstigten der Garantie tätig ist, beteiligt sein. So unterscheiden wir zwischen einer direkten Garantie, die die Bank des Hauptschuldners direkt an den Begünstigten der Garantie ausstellt, und einer indirekten Garantie, die auch eine andere (Korrespondenz-)Bank aus dem Land des Begünstigten einbezieht. Letztere Option wird oft gewählt, wenn der Begünstigte der Garantie zusätzliche Sicherheit wünscht, beispielsweise aufgrund der Notwendigkeit, länderspezifische Risiken zu mindern oder aufgrund von regulatorischen Anforderungen, die erfüllt werden müssen. In diesem Fall werden die Mittel nicht direkt an den Begünstigten der Garantie gezahlt, sondern an die Bank, die sie dann an den Begünstigten der Garantie überweist.
Einrichtung der vertraglichen Beziehung
Im Moment der Übergabe der Bankgarantie an den Begünstigten der Garantie entsteht eine besondere Verpflichtungsbeziehung zwischen dem Begünstigten der Garantie und der Bank. Der Begünstigte der Garantie kann dann innerhalb der Gültigkeitsdauer der Garantie einen Antrag an die Bank als Bürgen stellen, um den in der Garantie angegebenen Geldbetrag zu erhalten.
Ob der Begünstigte auch bestimmte Dokumente zusammen mit dem Antrag bei der Bank vorlegen muss, zum Beispiel einen Nachweis, dass die andere Partei ihre Verpflichtung aus dem Grundvertrag nicht erfüllt hat, hängt ausschließlich von dem ab, was in der Garantie festgelegt ist. Daher wird zusätzliche Vorsicht empfohlen, wenn der Text der Garantie entworfen und verhandelt wird. Zusätzliche Dokumente, die der Begünstigte der garantierenden Bank vorlegen muss, damit die Bank die Zahlung aus der Garantie leisten kann, sind im Text der Garantie als ‚wirksame Klausel‘ enthalten.
