Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen und basierend auf dem Gesetz über die Rekonstruktion von durch Erdbeben beschädigten Gebäuden hat die Erste Bank die Eröffnung eines speziellen Kontos für die Erdbebenhilfe ermöglicht.
Dieses Konto ist für Eigentümer von Gebäuden, Häusern und Wohnungen gedacht, die bei den Erdbeben von 2020 in den Gebieten der Stadt Zagreb, des Landkreises Krapina-Zagorje, des Landkreises Zagreb, des Landkreises Sisak-Moslavina und des Landkreises Karlovac beschädigt wurden, von dem aus Mittel für die Rekonstruktion an die Eigentümer von Wohnimmobilien auf Grundlage des erlassenen Rekonstruktionsbeschlusses ausgezahlt werden.
Ab dieser Woche kann das Konto in jeder Filiale der Erste Bank eröffnet werden, und die Mittel auf den Konten werden streng zugewiesen und können nur gemäß dem Erlass des Ministeriums zur Belastung des Kontos des Nutzers für Rekonstruktions- und Sanierungskosten verwendet werden. Darüber hinaus wird es nicht möglich sein, andere Dienstleistungen und zusätzliche Produkte aus dem Angebot der Bank, wie Debit- oder Kreditkarten, Daueraufträge und Ähnliches, mit diesem Konto zu nutzen.
Für dieses spezielle Konto hat die Erste Bank auch die Anzeige des Kontostands im Online-Banking ermöglicht, und Kontonutzer sind von Gebühren befreit. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass Abhebungen von dem speziellen Konto ausschließlich auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen möglich sind, d.h. das Ministerium stellt ein Genehmigungsformular für die Ausführung des Erlasses aus, und der Eigentümer kann mit der von der Bank bestätigten Genehmigung eine Abhebung von dem speziellen Konto beantragen. Falls die Mittel nicht vollständig genutzt werden oder der Eigentümer vom Projekt zurücktritt, werden die Mittel auf Anordnung des Ministeriums an den Staatshaushalt zurückgegeben.
