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Kleine Unternehmer außerhalb des Mehrwertsteuersystems können MIKROeRAČUN nutzen

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Die Steuerverwaltung hat Richtlinien zur Umsetzung neuer Fiskalisierungsregeln veröffentlicht, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten und sich speziell auf kleine Unternehmer beziehen, die aus dem Mehrwertsteuersystem austreten.

Dabei handelt es sich um Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz auf dem Inlandsmarkt 60.000 Euro nicht überschreitet und die gemäß dem Gesetz das Recht haben, aus dem Mehrwertsteuerregister entfernt zu werden. Diese Unternehmer haben das Recht, die von der Staatsverwaltung bereitgestellte MIKROeRAČUN-Anwendung als Zugangspunkt für den Empfang von eRechnungen ab dem 1. Januar 2026 zu nutzen.

Das Hauptproblem, auf das die Steuerverwaltung jetzt hinweist, ist die zeitliche Diskrepanz zwischen den Fristen. Die Verpflichtung zum Empfang von eRechnungen beginnt am 1. Januar 2026, während Anträge auf Austritt aus dem Mehrwertsteuersystem bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden können. Um technische und administrative Schwierigkeiten zu vermeiden, werden die Steuerpflichtigen aufgefordert, ihre Anträge so früh wie möglich einzureichen.

Um dies zu erleichtern, wird die Steuerverwaltung ab dem 22. Dezember 2025 die Eingabe eines Indikators für die Absicht, aus dem Mehrwertsteuersystem auszutreten, im Steuerpflichtigenregister ermöglichen. Dieser Eintrag ermöglicht die Aktivierung der MIKROeRAČUN-Anwendung sogar vor der formalen Entfernung aus der Mehrwertsteuer, sodass Unternehmer ab dem Beginn des Jahres 2026 ordnungsgemäß eRechnungen erhalten können.

Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags leitet der zuständige Mitarbeiter der Steuerverwaltung den Prozess zur Überprüfung ein, ob der Steuerpflichtige die gesetzlichen Voraussetzungen für den Austritt aus der Mehrwertsteuer erfüllt. Wenn der Antrag als gerechtfertigt erachtet wird, wird eine Entscheidung über die Entfernung aus dem System getroffen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt, das Recht zur Nutzung von MIKROeRAČUN geht verloren, und der Unternehmer muss einen anderen Informationsvermittler für eRechnungen wählen.

Die Ankündigung der Steuerverwaltung ist praktisch eine Warnung an kleine Unternehmer und Handwerker, sich rechtzeitig auf die neue Fiskalisierungsverpflichtung vorzubereiten, damit sie das Jahr 2026 ohne Unterbrechungen im Geschäft und beim Empfang von Rechnungen beginnen können.

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