Die Steuerverwaltung hat Richtlinien zur Umsetzung neuer Fiskalisierungsregeln veröffentlicht, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten und sich speziell auf kleine Unternehmer beziehen, die aus dem Mehrwertsteuersystem austreten.
Dabei handelt es sich um Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz auf dem Inlandsmarkt 60.000 Euro nicht überschreitet und die gemäß dem Gesetz das Recht haben, aus dem Mehrwertsteuerregister entfernt zu werden. Diese Unternehmer haben das Recht, die von der Staatsverwaltung bereitgestellte MIKROeRAČUN-Anwendung als Zugangspunkt für den Empfang von eRechnungen ab dem 1. Januar 2026 zu nutzen.
Das Hauptproblem, auf das die Steuerverwaltung jetzt hinweist, ist die zeitliche Diskrepanz zwischen den Fristen. Die Verpflichtung zum Empfang von eRechnungen beginnt am 1. Januar 2026, während Anträge auf Austritt aus dem Mehrwertsteuersystem bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden können. Um technische und administrative Schwierigkeiten zu vermeiden, werden die Steuerpflichtigen aufgefordert, ihre Anträge so früh wie möglich einzureichen.
Um dies zu erleichtern, wird die Steuerverwaltung ab dem 22. Dezember 2025 die Eingabe eines Indikators für die Absicht, aus dem Mehrwertsteuersystem auszutreten, im Steuerpflichtigenregister ermöglichen. Dieser Eintrag ermöglicht die Aktivierung der MIKROeRAČUN-Anwendung sogar vor der formalen Entfernung aus der Mehrwertsteuer, sodass Unternehmer ab dem Beginn des Jahres 2026 ordnungsgemäß eRechnungen erhalten können.
