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Podravska banka Dalekovodu muss 7,17 Millionen Euro zahlen

Der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien hat ein endgültiges Urteil in einem mehrjährigen Streit zwischen Dalekovod und Podravska banka gefällt, das eine frühere Entscheidung des Höheren Handelsgerichts aufhob und das Urteil des Handelsgerichts in Zagreb aus dem Jahr 2021 bestätigte.

Laut dem Urteil wurde die Beschwerde der Podravska banka abgelehnt, und die von der Bank gegen Dalekovod eingeleitete Zwangsvollstreckung zur Eintreibung von Forderungen wurde für unzulässig erklärt. Der Bank wurde auferlegt, Dalekovod 53,99 Millionen Kuna, oder 7,17 Millionen Euro, zuzüglich Verzugszinsen und Gerichtskosten zu zahlen.

Der Streit bezieht sich auf die Eintreibung von Forderungen aus der Zeit vor dem vorinsolvenzlichen Vergleich von Dalekovod. Im Jahr 2012 beschloss die Podravska banka, ihre Forderungen außerhalb des vorinsolvenzlichen Vergleichs zu begleichen, indem sie die Zwangsvollstreckung gegen das Vermögen und die Ansprüche von Dalekovod in Höhe von etwa 54 Millionen Kuna einleitete, was der Betrag war, der auf dem Gerichtskonto hinterlegt war.

Im Jahr 2016 wies das Bezirksgericht in Zagreb die Beschwerden von Dalekovod zurück und bestätigte die Entscheidungen der unteren Gerichte bezüglich der Zwangsvollstreckung. Dalekovod stellte dann die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung in Frage und kündigte eine Klage an, um diese für unzulässig zu erklären, und behauptete, dass die Podravska banka kein Recht auf Eintreibung als gesicherter Gläubiger über einen Teil des Vermögens habe.

Diese Klage wurde mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs abgeschlossen, das die frühere Entscheidung des Handelsgerichts in Zagreb bestätigte und die Beschwerde der Podravska banka zurückwies. Die Podravska banka erklärte, dass die gerichtliche Entscheidung keine Auswirkungen auf den regulären Betrieb der Bank hat und dass sie gemäß den Vorschriften die verfügbaren rechtlichen Mittel nutzen wird.

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