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Frist für die Einreichung von Finanzberichten bis zum 5. April verlängert

Die Frist für die Einreichung der jährlichen Finanzberichte zu statistischen und anderen Zwecken für das Jahr 2015 wurde auf den 5. April 2016 verlängert, da 35.000 verpflichtete Stellen diese gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung bis Ende März nicht erfüllt haben, wie die Finanzagentur am Freitag bekannt gab.

In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass vom 1. Januar bis zum 1. April dieses Jahres bis 8 Uhr 73.724 verpflichtete Stellen die genannten Berichte an Fina eingereicht haben, was bedeutet, dass etwa 35.000 verpflichtete Stellen die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung noch nicht erfüllt haben. Die Frist wurde, so wird betont, auf Anweisung des Finanzministeriums verschoben.

Fina betont, dass es für diesen Berichtszeitraum im Vergleich zu früheren Einreichungen der jährlichen Finanzberichte keine Änderungen gibt. Zwar trat am 1. Januar 2016 ein neues Rechnungslegungsgesetz in Kraft, jedoch unterliegt die Einreichung der jährlichen Finanzberichte für das Jahr 2015 den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes von 2007, gemäß der Verordnung über Änderungen und Ergänzungen des Rechnungslegungsgesetzes, und es gibt keine Änderungen für diesen Berichtszeitraum im Vergleich zur Einreichung der jährlichen Finanzberichte für das Jahr 2014.

Fina erhält Berichte in ihren Geschäftseinheiten während der regulären Arbeitszeiten und über die Webanwendung, 24 Stunden am Tag.