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Die Europäische Union möchte das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ global anwenden

Europäische Regulierungsbehörden möchten, dass Internet-Suchmaschinen wie Google und Bing das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ nicht nur in Europa, sondern weltweit anwenden.

In der EU wurden Richtlinien vereinbart, die bei der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs helfen sollen, das impliziert, dass Einzelpersonen das Recht haben, Suchmaschinen zu bitten, Informationen zu entfernen, die ‚unangemessen, irrelevant oder nicht mehr gültig‘ sind.

Google, das die dominierende Suchmaschine in Europa ist, entfernt Ergebnisse nur aus den europäischen Versionen der Suchmaschine, wie Google.de in Deutschland oder Google.fr in Frankreich, was bedeutet, dass die umstrittenen Informationen auf Google.com sichtbar bleiben.

– Basierend auf rechtlichen und technologischen Analysen glauben wir, dass die .com-Domain ebenfalls in die Entscheidung einbezogen werden sollte. – behauptet Isabelle Falque-Pierrotin.
Ein Google-Sprecher kommentierte die Behauptungen nicht.

Google erklärte zuvor, dass es der Meinung ist, Ergebnisse sollten nur aus den europäischen Versionen entfernt werden, da Google die Nutzer automatisch zur lokalen Version der Suchmaschine umleitet.

Die Diskussion darüber, wie umfassend das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ angewendet werden sollte, hat Datenschutzexperten und Regulierungsbehörden gespalten. Einige argumentieren, dass die derzeitige Umsetzung von Google die Wirksamkeit des Urteils untergräbt, da es so einfach ist, von einer lokalen Domain zu Google.com zu wechseln. Das Urteil hat auch diejenigen verärgert, die glauben, dass es gleichbedeutend mit ‚das Vergangene zu vertuschen‘ ist, wenn man Menschen erlaubt, Informationen über sich selbst zu löschen.

Pierrotin erklärte auch, dass es nicht notwendig sei, Verlage und Medien über die Entfernung einzelner Geschichten zu informieren, was eine Praxis von Google ist, die von Regulierungsbehörden weitgehend kritisiert wird.