Europäische Regulierungsbehörden möchten, dass Internet-Suchmaschinen wie Google und Bing das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ nicht nur in Europa, sondern weltweit anwenden.
In der EU wurden Richtlinien vereinbart, die bei der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs helfen sollen, das impliziert, dass Einzelpersonen das Recht haben, Suchmaschinen zu bitten, Informationen zu entfernen, die ‚unangemessen, irrelevant oder nicht mehr gültig‘ sind.
Google, das die dominierende Suchmaschine in Europa ist, entfernt Ergebnisse nur aus den europäischen Versionen der Suchmaschine, wie Google.de in Deutschland oder Google.fr in Frankreich, was bedeutet, dass die umstrittenen Informationen auf Google.com sichtbar bleiben.
– Basierend auf rechtlichen und technologischen Analysen glauben wir, dass die .com-Domain ebenfalls in die Entscheidung einbezogen werden sollte. – behauptet Isabelle Falque-Pierrotin.
Ein Google-Sprecher kommentierte die Behauptungen nicht.
